Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 08_Kurzprotokoll_22.06.2017_gsw.pdf

- S.33

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Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig mehr Augenmerk auf diese verpflichtende vereinsrechtliche Rechnungslegungsfrist zu legen.
In seiner Stellungnahme teilte der TfT dazu mit, dass der Empfehlung
der Kontrollabteilung künftig entsprochen werde.
5.3.5 Schiedsgericht
Kompetenzen des
Schiedsgerichtes

Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden
Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht zu berufen. Dieses
Organ muss sich im Bedarfsfall aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammensetzen. Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung
bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.
5.4 Geschäftsführer

Bestellung

Zur Unterstützung bei der Führung der täglichen Geschäfte des Tierschutzvereines hat der Vorstand einen Geschäftsführer zu bestellen.
Dieser ist gegenüber dem Vorstand weisungsgebunden.

Geschäftsordnung –
Empfehlung

Die Aufgabenbereiche und Befugnisse des Geschäftsführers sind vom
Vorstand schriftlich gemäß Vereinsstatuten festzulegen. Im Rahmen
ihrer Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass für den Geschäftsführer weder eine Geschäftsordnung noch eine verbindliche
Festlegung seines Tätigkeits- und Verantwortungsbereiches sowie eine
Geschäftsordnung in Schriftform vom aktuellen Vorstand des TfT beschlossen wurden.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen formalrechtlichen Akt ehestmöglich nachzuholen.
Im Anhörungsverfahren sagte der TfT zu, der Anregung der Kontrollabteilung in Zukunft zu entsprechen.
6 Betriebswirtschaftliche Kennzahlen

Kennzahlen

Mit Hilfe ausgewählter betriebswirtschaftlicher Kennzahlen wurde anhand der vom Tierschutzverein zur Verfügung gestellten Jahresabschlüsse für die Kalenderjahre 2015 und 2014 die Vermögensstruktur,
die Kapitalstruktur und die Liquidität des in Rede stehenden Vereines
dargestellt.
6.1 Vermögenslage TfT

Anlagenintensität

Die Vermögensstruktur des Tierschutzvereins für Tirol 1881 war durch
eine hohe Anlagenintensität (2015: ca. 83,1 %) geprägt. Im Jahr 2014
hat die Anlagenintensität rd. 75,0 % betragen. Sie ist v.a. auf den im
Kalenderjahr 2013 in Betrieb genommenen Zubau „Kleintierhaus“ und
„Haus der Tierfreunde - Seminarhaus“ zurückzuführen.

Anlagendeckungsgrade

Im Zusammenhang mit der Vermögensstruktur hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass zum Bilanzstichtag 31.12.2015 bzw. 31.12.2014
beinahe zwei Drittel bzw. rd. drei Viertel des Anlagevermögens durch
Eigenkapital gedeckt waren (Anlagendeckungsgrad I). Die Ergebnisse
des Anlagendeckungsgrades II zeigten infolge der Unterschreitung des
Wertes von 100,0 %, dass Teile des Anlagevermögens auch mit kurzfristigem Fremdkapital finanziert wurden.

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Zl. KA-14246/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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