Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf

- S.15

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Der Vergleich damit, dass GemeinderätInnen den Urlaub unterbrechen müssen, dafür
hätte ich gerne einen Ordnungsruf. (Unruhe
im Saal)
Bgm. Willi: Ich erteile den Ordnungsruf
deshalb nicht, weil die Aussage im Rahmen
einer politischen Äußerung zwar hart formuliert, ich diese aber doch noch für zulässig
halte.
GRin Heisz: Ich möchte sage, dass ich nie
autoritäres System gesagt habe.
Bgm. Willi: Es war der Ausdruck Autokratie.
GR Lukovic, BA MA MA: Warum erstellt
man ein Doppelbudget? Es gibt eigentlich
zwei gute Gründe dafür. Zum einen sind es
Planbarkeit und Planungssicherheit, zum
anderen auch Verhinderung sogenannter
Wahlzuckerl, wie wir das heute schon öfter
gehört haben.
Bleiben wir bei der Planbarkeit, bei der Planungssicherheit. Da stellt sich die Frage, ob
diese gegeben ist, wenn wir ein Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 erstellen. Wir haben bei den Budgets in der Coronazeit gemerkt, dass sie nicht wirklich vorhersehbar bzw. planbar waren, selbst wenn
nur ein kurzer Zeitraum vorausgeplant
wurde.
Wir erleben jetzt gerade sehr viele Verschiebungseffekte, seien es Gelder vom
Bund, Konkurse von Unternehmen, soziale
Auswirkungen der Coronakrise, auch auf
die Bildung etc. Jetzt sagen zu können, wir
sind in der Lage, bis Ende des Jahres 2023
eine vernünftige, planbare Aussicht zu haben, wie sich Corona weiter auswirken wird,
würde ich schon fast als anmaßend empfinden. Auch viele WirtschaftsexpertInnen sagen, dass wir einen solchen Weitblick nicht
haben.
Die Planungssicherheit ist auch aus Sicht
der Ämter nicht wirklich gegeben, weil sie
bis jetzt nur für das Jahr 2022 vorgeplant
und entsprechende Anmeldungen gemacht
haben. Sie müssen sich nun überlegen, wie
sich die Umstände bis zum Ende des Jahres 2023 auswirken, gerade, wie es schon
genannt wurde, auf den Sozialbereich. Da
glaube ich, dass es sehr schwierig ist, das
irgendwie vernünftig zu realisieren.

GR-Sitzung 23.07.2021

Der andere Punkt, den ich genannt habe, ist
die Verhinderung von Wahlzuckerln. Das
war ja auch die Motivation - soweit ich weiß
- bei den letzten Doppelbudgets, die in diesem Gemeinderat beschlossen wurden.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer, dies ist auch die
Motivation des Landes Tirol, das sie vorhin
genannt haben. Dort sind planmäßig im
Jahr 2023 die nächsten Wahlen. Deshalb
gibt es heuer das Doppelbudget. Das hat
keinen anderen Grund. So verhindert man
Wahlzuckerln, und nicht indem man jetzt ein
Doppelbudget erstellt und damit das Budget
für das Jahr 2024 für jedes weitere Thema
öffnet!
Zum Punkt der rechtlichen Einschätzung
möchte ich darauf aufmerksam machen,
dass § 57 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) - zumindest
habe ich es so gelernt - in dieser Hinsicht
grammatikalisch nicht eindeutig ist, auch
nicht in der Hinsicht wie es die Aufsichtsbehörde interpretiert.
Dazu kommt noch das Rechtsgutachten von
em.O.Univ.-Prof. Dr. Weber mit dem Legalitätsprinzip, das Bgm.-Stellv. Lassenberger
erwähnt hat. Das sind zwei Gründe, weshalb wir noch in dieser Sitzung den Antrag
auf Änderung des § 57 IStR einbringen werden. Damit kann eine grammatikalisch eindeutige Interpretation bzw. Analyse erfolgen, um Doppelbudgets auch auf dieser
Ebene zu ermöglichen. Das ist also nur eine
rechtliche Präzisierung des Umstandes, der
auch von der Aufsichtsbehörde des Landes
genannt wurde. (Beifall)
Inhaltlich möchte ich noch einige Dinge erwähnen, weil gerade gesagt wurde, dass
das Doppelbudget dazu dienen soll, bzw.
die FPÖ einem Doppelbudget zustimmen
wird, wenn ein Sparkurs erkennbar ist.
Wir hatten das Thema ja schon bei der Debatte betreffend Schuldentilgung mit dem
Überling. Austerität, Sparen in der Krise, um
Schulden abzubauen, um die wirtschaftlichen Probleme der Zeit zu lösen, war und
ist immer noch der falsche Weg. Wir haben
in der Wirtschaftskrise der Jahre 2007 bis
2009 gemerkt, auch in der Euro-Krise, dass
Sparen in Krisenzeiten nicht vernünftig ist.
Olivier Blanchard, den ich jetzt nicht unbedingt als Verfechter einer linken Wirtschaftstheorie bezeichnen würde, hat als ehemali-