Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 09-2021-07-23-GR-Protokoll.pdf
- S.31
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Es wird ja immer gerne falsch dargestellt,
denn ein Doppelbudget heißt ja nicht, dass
wir einen Beschluss über zwei Jahre fällen,
sondern wir beschließen zwei Einzelvoranschläge. Das war aber auch in der Vergangenheit immer so. In der politischen Diskussion wird das natürlich gerne etwas anders
dargestellt, damit man sagen kann, dass
das nicht geht, dass das die Software nicht
hergibt.
Ich hoffe schon, dass wir im Laufe des Jahres 2022 für das Jahr 2023 ein Jahresbudget machen können, nicht erst am
01.01.2023 weil es an der Software scheitert. Das glaube ich nicht ganz, sonst
müsste man sagen, GEORG kann es nicht ich meine das Buchhaltungssystem.
Jetzt komme ich zum Antrag von GR Lukovic, BA MA MA. Ich verstehe den Antrag
und kann ihn inhaltlich durchaus nachvollziehen. Was ich nicht nachvollziehen kann
ist, dass man jetzt die rechtlichen Bestimmungen ändern muss, obwohl das Land
ganz klar festgestellt hat, dass am Beschluss eines Doppelbudgets nichts Unrechtmäßiges ist.
Ich sehe daher die Notwendigkeit eigentlich
nicht. Es ist jetzt auch allen bekannt. Ich
wüsste nicht, warum man jetzt unbedingt
ein Verfahren einleiten soll. Aber man kann
natürlich darüber diskutieren. Wenn der Antrag kommt, wird er wahrscheinlich in einem
Ausschuss behandelt werden.
Hinsichtlich der Geschäftsordnung bin ich
der Meinung, dass der Antrag der GRÜNEN
kein Abänderungsantrag ist, sondern ein
zweiter, nennen wir es Hauptantrag, weil er
nicht anders, nicht weitergehend ist. Er ist
eigentlich genau der Gleiche, nur mit anderen Jahreszahlen. Daher bin ich der Meinung, dass die Anträge gemäß dem Zeitpunkt ihrer Einbringung abgestimmt werden
müssen. Das heißt, zuerst der Antrag, der
vorliegt und sollte der keine Zustimmung erfahren, der Antrag der GRÜNEN.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Lassenberger.
Bgm. Willi: Der Weg zu einem Budget ist
ein sehr langer und dazu gibt es einen
GR-Sitzung 23.07.2021
Budgetfahrplan. Für das Jahr 2022 hat dieser Prozess am 03.05.2021 begonnen und
endet am 09. bzw. 10.12.2021 mit der Beschlussfassung.
Im Juli 2021 kam ein Antrag auf ein Doppelbudget. Aus meiner Sicht waren zwei Dinge
zu prüfen. Erstens, ob es rechtlich möglich
ist, ein Doppelbudget zu erstellen und zweitens, ob es Sinn macht, die politische Diskussion zu führen. Genau das habe ich getan.
Ich habe erst geschaut, ob das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) die
Möglichkeit bietet, ein Doppelbudget zu erstellen. Meine Überzeugung ist, dass das
IStR - da haben wir jetzt Konsens - keine
Bestimmung dafür vorsieht. Aber man kann
natürlich der Meinung sein, dass man das
irgendwie herleiten kann. Ich fand, dass
man das nicht kann. Meine Rechtsmeinung
wurde durch ein Gutachten von em.O.Univ.Prof. Dr. Weber bestätigt.
Aber richtig ist, dass sich durch die Beschwerde einiger Mitglieder des Gemeinderates die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol
mit dieser Frage beschäftigt hat. Sie ist zum
Schluss gekommen, dass es möglich ist. Interessant ist aber schon ein Satz in dem
Gutachten der Aufsichtsbehörde und den
möchte ich zitieren:
"Ungeachtet all dieser Gründe, die für die
Zulässigkeit eines Doppelbudgets aus landesverfassungsrechtlicher Sicht sprechen,
scheint es zweckmäßig, dies im Artikel 61
der Tiroler Landesordnung landesgesetzlich
klarzustellen, wobei aus Gründen der
Rechtssicherheit eine Klarstellung spätestens im Zuge der erstmaligen Beschlussfassung eines solchen Doppelbudgets zu bevorzugen wäre."
Das heißt, das Land Tirol hat gefunden,
wenn man auf Landesebene ein Doppelbudget beschließt, dann glauben sie zwar,
dass es landesrechtlich geht, aber Sicherheit haben wir nicht. Damit wir auf der sicheren Seite sind, ändern wir die Landesordnung. Genau das hat das Land Tirol getan und daher gibt es auf landesgesetzlicher
Ebene eine Bestimmung, die ein Doppelbudget für das Land Tirol vorsieht.
Für die Stadt Innsbruck hat derselbe Landesgesetzgeber das nicht getan. Jetzt kann
man darüber lange streiten. Ich bin ganz der