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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.119

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benen Stellungnahme präzisierte das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum, dass die genannte Punktation am 27.02.2013 dem
Amt für Personalwesen und dem Referat Besoldung zugeleitet worden
wäre.
Generelle Empfehlung
der Kontrollabteilung

Im Hinblick auf die zum Teil doch unsichere Situation bei den laufenden und den künftig in dieser Form abzuschließenden Werkverträgen
sowie den eventuell daraus resultierenden arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen empfahl die Kontrollabteilung, mit dem
Amt für Personalwesen neuerlich Kontakt aufzunehmen, um eine vielleicht in Betracht kommende Versicherungspflicht der durch das Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum zur Auszahlung gelangenden Entgelte
neu zu beurteilen bzw. von der TGKK abklären zu lassen. Im Anhörungsverfahren betonte das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum, dass bei der Beauftragung von Werkvertragsnehmern auf die
Einhaltung der entsprechenden Kriterien eines Werkvertrages (Verwendung eigener Betriebsmittel, freie Wahl der Arbeitszeit, keine Weisungsbindung und organisatorische Einbindung, Vertretungsmöglichkeit, Erfolgsgarantie etc.) besonderes Augenmerk gelegt werde. In
Zweifelsfällen werde mit dem Amt für Personalwesen abgeklärt, ob die
Merkmale eines Werkvertrages oder eines freien Dienstvertrages
überwiegen würden. Grundsätzlich werde versucht, die Zahl der Werkvertragsnehmer gering zu halten.

Zentrale Evidenz der
Werkverträge –
Empfehlung

Darüber hinaus ortete die Kontrollabteilung noch geringes Verbesserungspotenzial bei diversen Einzelheiten bzw. Einzelverträgen im Hinblick auf Transparenz und korrekte Verbuchung. In erster Linie war
auffällig, dass in dem zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellten Ordner
mit 70 Werkverträgen aus dem Jahr 2011, 47 Werkverträgen aus dem
Jahr 2012 und (bis dato) 7 Werkverträgen aus dem Jahr 2013 nicht alle
Originalunterlagen lückenlos aufbewahrt werden. In Beantwortung
einer Anfrage der Kontrollabteilung zum Verbleib der fehlenden Werkverträge bestätigte der Leiter des Referates Stadtarchiv/Stadtmuseum,
dass einige der fraglichen Verträge noch nicht abgelegt und eingeordnet wären und die restlichen – insbesondere dem Museum Goldenes
Dachl zuordenbaren – Werkverträge im dortigen Büro aufliegen
würden. Die Kontrollabteilung empfahl, alle aktuellen Werkverträge
zentral – vorzugsweise im Bereich der Referatsleitung – evident zu
halten. Dazu berichtete das Amt für Kultur – Referat Stadtarchiv/Stadtmuseum in seiner Stellungnahme, dass die Anregung der Kontrollabteilung bereits umgesetzt wurde. Die Verträge würden nun immer bei
nächster Gelegenheit (also spätestens am nächsten Arbeitstag) vom
Goldenen Dachl in die Referatsleitung gebracht werden.

Höhere Entlohnung für
begründete besondere
Leistungen –
Empfehlung

Einige auf Basis der Werkverträge im Jahr 2012 geleisteten Zahlungen
waren geringfügig (vorwiegend € 10,00 je Einzelfall) höher als die vertraglich vereinbarten Pauschalbeträge für die entsprechenden Leistungen. Im Rahmen einer Besprechung zur Abklärung dieser Feststellung
betonte der zuständige Referent, dass es vorkommen könne, dass
Werkvertragsnehmer für z.B. die Durchführung von Kindergeburtstagen/Kinderführungen an Samstagen, Führungen in englischer Sprache
oder Spezialführungen am Abend etc. eine um den genannten Betrag
höhere Entlohnung erhalten würden. Die Kontrollabteilung wollte in
keiner Weise die in Einzelfällen höhere Entlohnung für begründete besondere Leistungen in Abrede stellen, fand es aber in diesem Zusammenhang unbedingt erforderlich, dass die gewählte Vorgangsweise

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Zl. KA-02183/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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