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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.73

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37.

III 7393/2013

38.

Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B7, HöttingWest, Bereich westlich AnnaDengel-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HW - B1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B7, Hötting-West, Bereich
westlich Anna-Dengel-Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HW - B1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, zu beschließen.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Wenn ich es
mir von der Geschichte herhole, glaube ich,
dass es auch in diesem Falle so war, dass
wir bzw. ich über die näheren Bedingungen
mit StR Mag. Fritz gesprochen haben und
damals beim Ursprungsgeschäft trotzdem
dagegen waren. Wir haben die Meinung
vertreten, der Grundstücksanteil der Stadt
Innsbruck, der nicht klein war, sollte von der
Stadt Innsbruck selbst verwertet werden.
Wir werden bei unserem Stimmverhalten
bleiben, wie es auch beim Verkauf war. Ich
bitte StR Mag. Fritz um Verständnis, dass
auch dann, wenn man ihn anruft, es nicht
heißen muss, dass man automatisch seine
Position vertritt.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ; 6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013 (Seite 631) wird angenommen.

III 7394/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE - B8, Reichenau, Eckbereich Reichenauer
Straße und Hirschberggasse (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. RE - B6 und Nr. RE - B6/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE - B8, Reichenau, Eckbereich Reichenauer Straße und Hirschberggasse (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. RE - B6
und Nr. RE - B6/1), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011, wird beschlossen.
39.

III 7396/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM - B18, Amras, Bereich
Winkelfeldsteig, Gp. 161/2,
KG Amras (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B5), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AM - B18, Amras, Bereich Winkelfeldsteig, Gp. 161/2, KG Amras (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B5),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.

GR-Sitzung 11.7.2013