Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.75
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Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die Lage der Neubebauung das Ergebnis intensiver Überlegungen ist und eine Verschiebung die städtebauliche Situation wesentlich verschlechtern würde. In diesem Sinne wird der Beschluss des oben genannten Planes vorgeschlagen.
Der Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Die weiteren vertraglichen Vereinbarungen
wurden unter Punkt 3. der Gemeinderatstagesordnung behandelt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen StR
Mag. Dr. Platzgummer und GRin
MMag.a Traweger-Ravanelli) folgenden Beschluss zu fassen:
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck",
GRÜNE, SPÖ und PIRAT; 15 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 2.5.2013:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN - B24, InnsbruckMariahilf, Bereich zwischen Blasius-HueberStraße, Höttinger Au, Mariahilfstraße und
Inn, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird abgelehnt.
44.
III 2825/2013
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 4.6.2013:
Der Bebauungsplan Nr. HA - B22, Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee Nrn. 4,
6, 8 und 14 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100/r), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011 wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die
nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
45.
III 4303/2013
Flächenwidmungsplan Nr. WI F23, Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Graßmayrstraße, Südbahnstraße und Schidlachstraße (als gänzliche oder
teilweise Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 753, Nr. 85/d
und Nr. WI - F2), gemäß § 36
Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Bebauungsplan Nr. HA - B22, Höttinger Au, Bereich Kranebitter Allee Nrn. 4, 6, 8 und 14 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 100/r), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
Die Verträge (Projektsicherungsvertrag,
Servitutsverträge, Grundstücksgeschäfte,
etc.) sind in Ausarbeitung.
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.
GR-Sitzung 11.7.2013
Die grundsätzliche Klärung der grundstücksbezogenen Voraussetzungen liegt
vor.