Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.77

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- 635 -

Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Im Sinne des ersten Einwandes
kann für diesen Teilbereich ein neuer Planentwurf erstellt werden, weshalb der Beschluss des Planes, um diesen Teilbereich
verkleinert, vorgeschlagen wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.6.2013:
Der Bebauungsplan Nr. AL - B40, Arzl, Bereich Schönblickweg Nrn. 14, 18, 20, 22;
Bereich des gewidmeten Baulandes am
nördlichen Eggenwaldweg sowie Gp. 1627
und 1637 und Teilfläche der Gp. 1740, verkleinert um die nördliche Teilfläche der
Gp. 1740 alle KG Arzl (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL - B22), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die
nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
48.

III 4308/2013
Flächenwidmungsplan Nr. RE F9, Reichenau, Eckbereich Reichenauer Straße und Hirschberggasse (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. RE F7), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Es wurde gebeten diesen
Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis
die weiteren Verhandlungen erfolgt sind.
(Siehe auch Tagesordnungspunkt 12.)
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
GR-Sitzung 11.7.2013

49.

III 4310/2013
III 6334/2013
Flächenwidmungsplan Nr. MÜ F15, Mühlau, Eckbereich Haller
Straße/Hans-Maier-Straße (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Die Stellungnahme samt raumordnungsfachlicher Begutachtung liegt dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Der Einspruchswerber hält fest, dass die
Umwidmung aus raumordnungsfachlicher
Sicht abzulehnen und nicht zulässig sei. In
Bezug auf den rechtskräftigen Bebauungsplan liege ebenfalls ein Widerspruch im Zusammenhang mit der rechtskräftigen Mindestbaumassendichte vor.
Die Stellungnahme und das Gutachten wurden im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der
dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und
im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten. Die vorgebrachten Einwände konnten widerlegt werden,
sodass der Beschluss des Planes vorgeschlagen wird.
Der Einwand im Zusammenhang mit dem
Bebauungsplan ist zwar gerechtfertigt, allerdings soll im gegenständlichen Bereich
dieser Bebauungsplan ersatzlos aufgehoben werden.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Flächenwidmungsplan Nr. MÜ - F15,
Mühlau, Bereich Ecke Haller Straße - HansMaier-Straße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2011, zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Bei diesem Flächenwidmungsplan handelt es sich um diese Diskonttankstelle. Seinerzeit habe ich