Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf
- S.82
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Zum ersten hat der Antragsteller beantragt,
dass die Frau Bürgermeisterin Sorge tragen
möge, dass die Haltestellen wieder verlegt
werden. Es gibt einige Gesetze - unter anderem solche, die das Konzessionsverfahren regeln. Wo sich die Haltestellen befinden, hat das Amt der Tiroler Landesregierung auf Antrag des Verkehrsunternehmens
in einem Konzessionsbescheid festgelegt.
Ich stelle Euch gerne eine oder zwei Personen zur Verfügung, die sehr viel mit der
Straßenbahn fahren und Euch gut beraten
würden, wo man Haltestellen anbringen
sollte. Es geht mir wirklich darum, der Bevölkerung eine gute Verkehrsverbindung zu
ermöglichen. Wenn die Straßenbahnen
zwei- bzw. dreihundert Meter fahren, sollte
es dazwischen eine Haltestelle geben.
Die Frau Bürgermeisterin kann Briefe
schreiben, bis sie hinter den Ohren
schwarz, grün oder blau wird. Sie kann im
Konzessionsverfahren nicht dafür Sorge
tragen, dass irgendetwas passiert.
(StR Mag. Fritz: Am besten vor jeder Haustüre. Dann sind die Fahrgäste ewig unterwegs.)
Zum zweiten haben wir uns vor einiger Zeit
für den Nahverkehrsdienstleistungs- und finanzierungsvertrag (ÖPNV-Vertrag) entschlossen, der heute auf der Tagesordnung
war. Wir verlangen eine bestimmte, allgemeine Servicequalität von unserem Verkehrskoordinator Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB).
Die Zeiten, als noch der Gemeinderat entschieden hat, ob eine Haltestelle 50 Meter
weiter links oder rechts ist, sind Gott sei
Dank vorbei. Das ist eine Sache, die zwischen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) und der
zuständigen Konzessionsbehörde ausverhandelt wird. Im konkreten Fall geht es auch
darum, dass wir nach einer langen Diskussion die Andreas-Hofer-Straße umgebaut
haben.
GR Kritzinger, wenn wir dort Haltestellen
verschieben, bedeutet das, dass wir bestehende Haltestellenkaps abreißen und neue
errichten. Dabei spricht man von einem
sechsstelligen Betrag an Umbaukosten.
Nachdem hier auch nichts von Bedeckung
steht, müsste die Frau Bürgermeisterin diesen Antrag à limine zurückweisen.
Ich möchte gnädig sein und sage schlicht
und einfach, dass dieser Antrag abgelehnt
gehört, da er völlig jenseits ist.
GR Kritzinger: Es geht mir nicht um irgendeine Behauptung, sondern wirklich
darum, diese Verbesserungen im Verkehrsbereich durchzusetzen bzw. durchzuführen.
Eventuell könnte man in der vierten Zeile
des Antrages die Möglichkeitsform einfügen
- … Verkehrslinien "möglichst" wieder zu
den alten Punkten ….
GR-Sitzung 11.7.2013
Ich ersuche, wie GRin Dr.in Pokorny-Reitter,
um
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn es die
Mehrheit findet, können wir es dem Stadtsenat zuweisen.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich möchte
noch auf die Antwort von StR Mag. Fritz
etwas sagen. Auch das Konzessionsverfahren und das Ergebnis des Konzessionsverfahrens fällt ja nicht vom Himmel. Hier liegen Überlegungen zugrunde. Rein theoretisch kann ein Konzessionsverfahren auch
wieder neu eingeleitet werden. Ich weiß,
dass das schwierig ist, kann jedoch gemacht werden, wenn man der Meinung ist,
dass es sinnvoll ist, das wieder zu beginnen.
Bei der Linie "O" in der Reichenauer Straße
gab es so etwas. Es ging darum, dass die
Haltestelle, welche unmittelbar vor den Gärten im Wohnbereich war, näher an den Eingangsbereich des Wohnheimes Reichenau
Richtung Westen verlegt wurde. Es war kein
leichtes Vorhaben, ist jedoch letztendlich
geglückt und meiner Meinung nach ein
sinnvolles Vorhaben.
Ich finde es nicht richtig, wenn man so oberflächlich sagt, dass man die Haltestellen am
besten direkt vor jede Haustüre legt. Ich
glaube auch nicht, dass das GR Kritzinger
so meint. Man kann nicht so oberflächlich
darüber hinweggehen. Wahrscheinlich wird
es, wie bei der Trassenführung, Begründungen geben, warum etwas da oder dort
bzw. sinnvoll ist.
Ich denke, dass es sinnvoll ist, sich im Interesse unserer älteren Menschen damit zu
beschäftigen und auch Argumentationen