Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 09-Juli-geschwaerzt.pdf

- S.94

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Zu Frage 4.: Die für das Jahr 2012 vorgeschriebenen Geräte verteilten sich auf
36 Standorte.
Zu Frage 5.:
Innere Stadt (KG Innsbruck)
Pradl
Amras
Wilten
Mühlau
Hötting (Höttinger Au)
Arzl (Olympisches Dorf)

13
7
2
6
2
5
1

Abschließend wird darauf hingewiesen,
dass die Angaben jeweils auf den Besteuerungszeitraum bezogen sind. Für den Zeitraum 2011 und 2012 wurde eine Reihe von
Rechtsmittelverfahren im Zusammenhang
mit der Vorschreibung der Vergnügungssteuer für Glücksspielautomaten abgewickelt. Diese wurden erst im Jahre 2012
rechtswirksam abgeschlossen. Deshalb
konnten die entsprechenden Berichtigungen
erst im Jahre 2012 verbucht werden, obwohl sie auch den Zeitraum 2011 betrafen.
Weiters weisen wir darauf hin, dass ab
1.1.2011 eine Vergnügungssteuer nur mehr
für Glücksspielautomaten vorgeschrieben
werden darf, bei denen über den Spielerfolg
im Gerät selbst entschieden wird. Für zentralseitig gesteuerte Glücksspielautomaten
kann nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz keine Steuer vorgeschrieben werden.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 13 Stunden und
zwanzig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, vom
11.7.2013 zum Antrag von GR Mag. Abwerzger sowie Mitunterzeichnerinnen und
Mitunterzeichnern vom 13.6.2013 wurde
den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.

57.3

Zuteilung von Mietwohnungen,
bezüglich derer die Stadt Innsbruck ein Vergaberecht besitzt
(GR Kunst)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Kunst sowie Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Stadt Innsbruck verfügt
über die Vergabemöglichkeit von zirka
16.000 Wohnungen. Die Mag.-Abt. IV,
Wohnungsvergabe, nimmt die Vergabe der
frei gemeldeten Wohnungen vor. Die Wohnungsfälle sind daher mit Abschluss der
Mietverträge und Rückmeldung durch die
Hausverwaltung entsprechend abgeschlossen.
Die sieben Hausverwaltungen, mit welchen
die Stadt Innsbruck diesbezüglich zusammenarbeitet, verfügen über entsprechendes
Personal für die Verwaltung der Häuser.
Eventuelle Beschwerden werden direkt von
den Bewohnerinnen bzw. Bewohnern an die
Hausverwaltungen gerichtet. Einzelfälle,
welche von der Wohnbevölkerung an die
Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, herangetragen werden, leiten wir zuständigkeitshalber an die jeweilige Hausverwaltung weiter.
Dabei handelt es sich in den seltensten Fällen um Beschwerden in Bezug auf die Zusammensetzung der Bewohnerschaft.
Zu Frage 2.: Sollten einzelne Beschwerden
in Bezug auf die Zusammensetzung der Bewohnerschaft an die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, herangetragen werden, wird
diesbezüglich Kontakt mit den Hausverwaltungen aufgenommen, um dies zu hinterfragen. Auch bei eventuellen neuerlichen
Nachbesiedelungen wird versucht, dies entsprechend zu berücksichtigen.
Zu Frage 3.: Die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, hat die Erfüllung der Voraussetzungen für die Vormerkung als Wohnungssuchende bzw. Wohnungssuchender zu
prüfen, nicht aber Vorschläge bezüglich
Lebensweise der Mieterinnen bzw. Mieter
zu unterbreiten.
Zu Frage 4.: Der Versuch, diesbezüglich
Vorschläge zu unterbreiten, wurde früher
mehrfach unternommen, was in einer Klage
bei der Antidiskriminierungskommission in
Wien endete.
Das Siedlungsprojekt "gemeinsam Wohnen
- gemeinsam Leben" hat allerdings aufge-

GR-Sitzung 11.7.2013