Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.113

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mit diesem Thema bereits befasst hat, es jedoch bezüglich der Lawinenverbauung Probleme geben könnte.
Ich würde trotzdem ersuchen, dass man im Zuge dieser Prüfung noch einmal die Zustiegsstelle, vor allem für die Schifahrer im Bereich der 2er-Abfahrt bei den ehemaligen Lawinenverbauungen und bei den
Kegeln, wo sich die Lawinen teilen bzw. wieder zusammenkommen, ventiliert. Wenn wir in diesem Bereich die Frequenz von 400 Personen auf
maximal 800 Personen erhöhen, so werden sich die Snowboarder bzw.
Schifahrer fragen, warum man nicht den 3er-Sessellift bis zu diesen Lawinenkegeln hinunter gezogen hat. Aus diesem Grund hätte ich zu Punkt eins
einen Ergänzungsantrag eingebracht:
"... zustimmend zur Kenntnis, wobei ergänzend geprüft werden soll, ob
bzw. zu welchen Rahmenbedingungen (in naturräumlicher, technischer
und finanzieller Hinsicht) die Möglichkeit realisiert werden kann, eine Zustiegsstelle im Bereich der historischen Lawinenverbauung ("Lawinenkegel der Abfahrt 2") zu errichten.
Mag. Kogler e. h."
StR Mag. Dr. Bielowski: Als Mitglied der Arbeitsgruppe
möchte ich dazu ganz kurz ein paar Ausführungen machen. Ich glaube,
dass man gerade in der Arbeitsgruppe alle möglichen Varianten sehr eingehend geprüft hat. Man hat auch Varianten in die Prüfung mit einbezogen,
welche nicht Gegenstand des Wettbewerbsprojektes waren. Man wollte
aufzeigen, dass man auf fachlicher Ebene eine offene und breite Diskussion
geführt hat.
Das Ergebnis der Arbeitsgruppe wurde von allen Mitgliedern
in den meisten Bereichen mehrheitlich bzw. fast einstimmig getragen und
im Wesentlichen auf Grund verschiedener Vorerhebungen, Voruntersuchungen, technischen Gutachten und technischen Berichten gefasst. Man
hat unter anderem natürlich die Möglichkeit einer Mittelstation sowie Einstiegs- und Ausstiegsstelle bei den Lawinenkegeln geprüft. Alleine der
Standort Lawinenkegel zeigt schon, wie problematisch es ist, an diesem
Standort eine Ein- oder Ausstiegsstelle zu errichten.

GR-Sitzung 18.7.2002