Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.16
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schwerden, Anzeigen sowie Anregungen einzelner Bediensteten zu diesem
Themenkreis von der Gleichbehandlungsbeauftragten entgegengenommen
bzw. beantwortet werden.
Ich habe dazu einen schriftlichen Bericht verfasst, der Ihnen
nunmehr vorliegt. Diesem schriftlichen Bericht können Sie entnehmen,
dass eine Reihe von Anfragen und Anregungen an mich herangetragen
wurden. Ich habe versucht, diese Anfragen zu beantworten bestmöglich
bzw. mich darum zu kümmern.
Ein weiterer Aufgabenbereich ist das Durchführen von
Schlichtungsgesprächen. Im Falle eines vorliegenden Konfliktes, hat die
Gleichbehandlungsbeauftragte im Vorhinein durch ein Schlichtungsgespräch zu versuchen, die beiden Konfliktparteien zu vereinen. Dazu ist anzumerken, dass im Berichtszeitraum, seit 1.2.2001 bis zum heutigen Tag,
kein einziger Fall eines Schlichtungsgespräches erforderlich wurde. Bei
begründetem Verdacht der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bzw.
bei einer sexuellen Belästigung, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte das
Recht, unmittelbar bei der Disziplinarbehörde Anzeige zu erstatten.
Es gilt anzumerken, dass es im Berichtszeitraum nicht notwendig war, zu einem dieser Themen Anzeige zu erstatten. Bei Verdacht
der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes im Bewerbungsverfahren,
hat die Gleichbehandlungsbeauftragte das Recht, in die Bewerbungsunterlagen Einsicht zu nehmen, sofern der Bewerber oder die Bewerberin diesem zustimmen.
Eine weitere Arbeit, die zu verrichten ist bzw. war, ist die Öffentlichkeitsarbeit. Dieses Thema ist per Gesetz nach wie vor an die Öffentlichkeit zu transportieren. Das heißt, dass Kontakte zu knüpfen sind.
Ich kann zu diesem Thema ebenfalls auf den schriftlichen Bericht verweisen. Sie sehen eine Reihe von Öffentlichkeitsarbeiten, die ich bereits
durchgeführt habe. Ich habe die Kontakte bestmöglich geknüpft und auch
gepflegt.
Die Information ist natürlich innerhalb des Betriebes wichtig.
Die Bediensteten müssen über den rechtlichen Rahmen bzw. über ihre
Rechtssituation informiert werden. Ich habe mit Hilfe der technischen
Hilfsmittel versucht, weitgehend automatisiert vorzugehen. Unsere Be
GR-Sitzung 18.7.2002