Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.177
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Andererseits aber, GR Linser, ist es so, dass die Stadt Innsbruck hier relativ viel an Aufwendungen zu tragen hatte, wofür eigentlich
andere zuständig waren. Wie wir die drei Wohnheime eingebracht haben,
hat man gesagt, dass es zu kurzfristig ist. Da wir bei den Tarifen nicht ordentlich kalkuliert bzw. keine Kostenstellenrechnung hatten, sind wir 30 %
unter den tatsächlichen Kosten gelegen. Diese rasche Einbringung hat damals der Stadtgemeinde Innsbruck allein ATS 10 Mio gebracht, die der Sozialhilfeträger Land Tirol zu zahlen hatte. Das war der Grund.
Es wurde kritisiert, dass die Tarife gestiegen sind. Dass wir
kostendeckende Tarife, wenn das Land Tirol die Ausfallshaftung übernimmt, kalkulieren, wird wohl richtig sein. Ich habe schon oft erwähnt,
dass die Qualitätsstandards laufend zu entwickeln sind. Bezüglich Ausschreibung ist mir bekannt, dass "in-house-Vergaben" EU-rechtlich zulässig sind und daher nichts auszuschreiben ist. Wenn die Stadt Innsbruck einer eigenen Firma den Auftrag erteilt, so ist das eine "in-house-Vergabe".
Außerdem besteht in all diesen Bereichen ein freier Markt.
Jeder kann diese Leistungen, welche die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH anbietet, auch anbieten. Das ist überhaupt kein Problem. Es kann jeder Pflegeheime und Kinderheime errichten, wenn er einen
Vertrag mit dem Land Tirol bekommt. Siehe Dr. Reinhard Halder, welcher
den Jugendland Verein, Kinder- und Jugendheim Arzl, privat betreibt. Früher wurde es vom Land Tirol betrieben.
Im Prinzip kann diese Leistungen jeder am Markt anbieten.
Kunde ist in dem Fall nicht die Stadt Innsbruck, sondern die Bürger und
Bürgerinnen. Hier Ausschreibungsprobleme zu sehen, ist mir völlig unverständlich. Außerdem ist es EU-rechtlich sicherlich zulässig und wir haben
überhaupt keine Monopolstellung, weil wir auch mit dem Verein Sozialund Gesundheitssprengel Innsbruck-Stadt am Markt mit einer großen Vielfalt konkurrieren müssen.
Von GR Grünbacher wurde gemeint, wenn die Gesellschafterversammlung nicht nur aus der Person des Herrn Bürgermeisters bestehen
würde, sondern einem Gremium, wie beispielsweise der Stadtsenat zuständig wäre, hätte ich persönlich nichts dagegen. Wenn der Herr Bürgermeister sagen würde, dass in wichtigen Fragen auch der Stadtsenat damit be
GR-Sitzung 18.7.2002