Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 09-Juli.pdf

- S.197

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schlossen wurde und dieses auch durch den Gemeinderat wieder aufgehoben werden muss. Anschließend hat der Stadtsenat beschlossen, dass der
Herr Bürgermeister und StR Dr. Gschnitzer einen Lokalaugenschein vornehmen. Der Akt ist dann am 19.12.2001 in den Stadtsenat gekommen, wo
wir wieder darüber diskutiert haben und dann ist beschlossen worden, Folgendes zu prüfen: Ob der Altbestand - Berchtold beruft sich darauf, dass
dort ein alter Stadel gestanden ist, der offenbar nicht mehr existiert - behördlich genehmigt war. Das geht aus dem Akt nicht hervor.
(Bgm. DDr. van Staa: Das konnte nicht geklärt werden.)
Ob aus dieser damalige Genehmigung ein Anspruch auf eine Wiedererrichtung abgeleitet werden kann, ist somit auch nicht klärbar.
Dann wurde die Meinung vertreten, dass dort ein Bauwerk im
seinerzeitigen Umfang errichtet werden könnte, wenn es zu einer Verbesserung der baulichen, nicht aber der räumlichen Kubatur kommt. Nachdem
man den seinerzeitigen Umfang nicht mehr weiß, wird so eine Vorgangsweise auch schwer möglich sein. Wenn man nicht weiß, was vorher auf
dem Grundstück gestanden hat, aber man beruft sich auf dieses Bauwerk,
dann denke ich mir, ist das eine Bringschuld des Bauwerbers, irgendwo
einen Plan oder etwas Ähnliches vorzulegen.
(Bgm. DDr. van Staa: StR Mag. Schwarzl, das Problem haben wir in Amras, in Hötting und bei allen eingemeindeten Gemeinden, dass es dort keine
Pläne gibt und für landwirtschaftliche Gebäude zur damaligen Zeit nirgends Bauverhandlungen durchgeführt wurden.)
Ok, aber dann habe ich noch Folgendes gefunden: Es ist jetzt im Beschluss
des Stadtsenates - das ist im Stadtsenat auch schon diskutiert worden - enthalten, dass für die Fläche, die dann eine Sonderwidmung bekommen soll
und von der man nicht recht weiß, wie groß sie ist, ein Aufpreis von
€ 109,-- pro m2 verlangt wird. Aber, wir haben im Stadtsenat auch noch
beschlossen, dass es für die partielle Aufhebung des Bauverbotes eine privatrechtliche Vereinbarung über Mehrpreis mit Pönale betreffend die Art
der Nutzung geben soll. Eine Pönale finde ich aber auch nicht im jetzigen
Beschlussvorschlag.
StR Dr. Gschnitzer: Ich wüsste nicht, wozu eine Pönale dienen
soll. Wir sind letztlich übereingekommen, dass man ein Bauverbot begrün

GR-Sitzung 18.7.2002