Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.267
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gesagt. Manche böse Zungen sagen, dass die Zuweisung an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung an ein Begräbnis erster Klasse grenzt.
(GR Hüttenberger: Das stimmt, das habe ich immer so gesagt.)
Ich kenne viele in dem Haus, die das so gesehen haben. Wäre die Zuweisung so, dass der Gemeinderat mit der Beschlussfassung sagt, dass er im
Prinzip das will, was im Antrag begehrt ist und dem Stadtsenat wird die
Regelung der Details überlassen, dann würde ich den Sinn dieser Regelung
verstehen. Jetzt passiert es in aller Regel so, dass ohne eine meritorische
Willensäußerung das Thema undiskutiert und als ein Ganzes dem Stadtsenat "zugeschustert" wird. Man könnte böse sagen, dass ein Thema entsorgt
wird. Dies unter den Voraussetzungen, dass sich der Gemeinderat meritorisch noch gar nicht geäußert hat, jedenfalls nicht dezitiert, dass wir dieses
oder jenes gern hätten. Das ganze Thema wird abgeschoben.
Ich halte das nicht für klug, sondern eher die Vorgangsweise
"Entsorgung erster Klasse" und dies noch bekräftigend, wenn man jetzt die
Möglichkeit das Thema aus dem Stadtsenat auch wieder in den Gemeinderat zurückzuholen, streicht. Das mag vielleicht im Ausmaß von grob geschätzten 30 Minuten über das ganze Jahr gerechnet sitzungsverkürzend
sein, aber wahnsinnig demokratisch ist es auch nicht.
StR Mag. Schwarzl: Zuerst habe ich zur Kontrollabteilung
noch eine Frage, weil ich dies nicht im Kopf habe. Ich habe zu der Befristung von Verträgen auf fünf Jahre eine Frage: Gibt es nur gesetzlich die
Möglichkeit auf fünf Jahre zu befristen, oder könnte man theoretisch auch
beschließen, dass der Leiter der Kontrollabteilung auch länger als fünf Jahre bestellt werden kann? Gibt es auch die Möglichkeit für fünf Jahre oder
unbefristet zu bestellen?
Der zweite Satz betrifft die selbstständige Erledigung. Ich habe mir schon oft gedacht, dass es interessant wäre, zu definieren, was "Erledigung" heißt. Eigentlich heißt selbstständig etwas erledigen, dass der
Gemeinderat den Auftrag gibt, dass diese begehrte Sache A vom Stadtsenat
erledigt wird.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Nicht die Sache, sondern der Antrag.)
Ich habe das immer so verstanden, dass erledigen meist, in Form von jemanden erledigen, heißt, also die Sache beenden, denn so wird das im
GR-Sitzung 18.7.2002