Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.43
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Das heißt also, dass die Handlungsmaxime für die Gesellschaft auch von
dieser Sozialpflichtigkeit umfasst ist und die Förderung - die ohnehin schon
in den Aufgaben der Stadt enthalten ist - noch deutlicher auf die Daseinsfürsorge abgestellt ist. Am Schluss möchte ich noch folgende Anmerkung
machen:
Es ist nicht die erste Immobiliengesellschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Österreich gründet. Der Bund hat dies bereits vor sehr vielen Jahren getan. Dies ist keine Gesellschaftsgründung die
jenen Modellen nacheifert, welche erst in letzter Zeit bzw. im letzten Jahr
beim Bund oder in verschiedenen Ländern neu kreiert wurden und von der
Europäischen Union (EU) als nicht gängig angesehen werden.
Dort war es eigentlich eine Beschaffungsaktion für Budgetgeld bzw. man könnte das fast Budgetkosmetik nennen. Es sollten Geldbeträge aus dem Liegenschaftsverkauf aufgebracht und die Darlehen ausgelagert werden. In diesem Fall ist es keine Budgetkosmetik, sondern es wird
tatsächlich der Zweck der besseren Verwaltung, der Kostenminimierung
und der Effizienzsteigerung angestrebt.
Ich möchte sagen, dass dies eine konsequente Fortsetzung des
Weges ist, den die Stadtgemeinde Innsbruck vor längerer Zeit begonnen
hat, nämlich ihre privatwirtschaftlichen Tätigkeiten auszugliedern, in eine
bessere, zeitgemäße Form zu kleiden sowie eine handelsrechtliche Form
dafür zu wählen und damit im Sinne des Gemeinwohls und der Bürger und
Bürgerinnen besser zu arbeiten. Danke schön. (Beifall)
GR Dipl.-Ing. Steininger: Da ich das heute zum ersten Mal gesehen habe, hätte ich noch eine kurze Frage dazu. Ist mit dieser Gesellschaft sichergestellt, dass keine privatwirtschaftlichen Tätigkeiten in der
Weise unternommen werden, dass bei anderen Projekten, die üblicherweise
von privaten Immobiliengesellschaften durchgeführt werden, eine Konkurrenz entsteht? Bezieht sich das ausschließlich auf das Immobilienvermögen?
Finanzdirektor a. D. SenR Dr. Schmid: Es bezieht sich ausschließlich auf das Immobilienvermögen der Stadt Innsbruck. Es werden
keine Immobiliengeschäfte getätigt, die fremde Firmen machen.
GR Dipl.-Ing. Steininger: Auch keine Planungstätigkeiten?
GR-Sitzung 18.7.2002