Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 09-Juli.pdf
- S.55
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 973 -
meiner Ressortverantwortung zu tun hatte und noch zu tun habe, nur beglückwünschen kann. Ich weiß, dass die neue Gesellschaft sehr gute Leute
bekommt, welche diese mit Begeisterung und Tatkraft unterstützen werden.
Wir erleben dies gerade bei der Sanierung des Alten Rathauses, wo das Bauhandwerk mit den verschiedensten Fachbereichen aktivst
tätig ist. Es wurden in fünf Monaten 5.000 Arbeitsstunden zu einem Vollkostensatz in Höhe von € 32,-- pro Handwerksstunde geleistet. Das ist ein
Satz, der sich mit jedem Gewerbebetrieb vergleichen lässt. Ich kann der
neuen Gesellschaft nur gratulieren, dass solche Bereiche aus der Stadtverwaltung mit solchen Bediensteten hineinkommen.
Wichtig war uns auch, in den gesellschaftlichen Bestimmungen die Sozialpflichtigkeit zu verankern. Dies betrifft die Mietzinsbildung,
Kündigungen, Kündigungsmöglichkeiten und die soziale Gestion bezüglich
der Wohnungen. Hier darf ich mich bei den Innsbrucker Grünen bedanken,
dass sie das vehement gefordert haben. Ich denke, dass es darüber hinausgeht, denn die Stadt Innsbruck hat auch in anderen Bereichen wichtige
Verpflichtungen in der Daseinsvorsorge, wie im kulturellen, schulischen
und sportlichen Bereich sowie bei Vereinstätigkeiten usw. Dies wurde in
den Gesellschaftsverträgen und im Einbringungsvertrag verankert.
Sehr froh bin ich darüber, dass bezüglich der Liegenschaften
ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Gesellschaftsvertrag für die
Stadt Innsbruck zugesichert wurde. Dadurch hat der Gemeinderat, falls es
wesentliche Änderungen geben sollte, doch die Möglichkeit, über die Liegenschaften zu bestimmen.
Wir haben heute zu Beginn der Sitzung von Dipl.-Ing.
Dr. Bader den Bericht über die Gleichbehandlung, die Entwicklung der
Frauenförderung sowie über das Gender-Main-Streaming in der Stadt Innsbruck gehört. In den Verträgen gibt es einen Passus, dass sich die Gesellschaften verpflichten, die Bestimmungen des Tiroler Gleichbehandlungsgesetzes, so wie sie auf die Stadt Innsbruck anzuwenden sind, auch selbst anzuwenden. Das gewährleistet, dass in dieser Gesellschaft der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt.
GR-Sitzung 18.7.2002