Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 09-Juni.pdf

- S.40

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- 455 -

Schutzzone Nr. 2, Mariahilf-Hötting St. Nikolaus, Zeichn. Nr. 2), gemäß § 8
SOG 2003, wird beschlossen.
25.

26.

Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HA - B13/1, Höttinger
Au, Bereich nördlich des Gießenbaches und südlich der Kranebitter Allee von Hnr. 15 bis
Hnr. 79, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

III 4537/2008
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. AL - B28/1, Arzl, Bereich zwischen Kreuzgasse, Arzler Straße, Schusterbergweg und
Hangkante "Fuchsrain" (teilweise als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL - B20, Zeichn.
Nr. 3437, Nr. AL - B20/1, Zeichn.
Nr. 3438), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen zum
zweiten Entwurf eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei.
Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
im Wesentlichen gegen Höhen- und
Dichtefestlegungen sowie gegen die Lage
von Straßen- und Baufluchtlinien.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Da der zweite Entwurf mit dem Unterausschuss Arzl bereits vor seiner Auflage
eingehend abgestimmt wurde und keine
Änderungen vorgesehen sind, wurde eine
nochmalige Befassung des Unterausschusses als entbehrlich angesehen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. AL - B28/1, Arzl, Bereich zwischen
Kreuzgasse, Arzler Straße, Schusterbergweg und Hangkante "Fuchsrain" (teilweise
als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL
- B20, Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
GR-Sitzung 17.6.2010

III 13688/2009

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme zum zweiten
Entwurf eingegangen. Die Stellungnahme
liegt dem Akt im Original bei.
Inhaltlich richtet sich die Stellungnahme
hauptsächlich gegen die Situierung von
möglichen Erweiterungen der Gebäude.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten, wobei zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die
eingebrachten Einwände keine neuen
Aspekte darstellen, die eine Abänderung
des vorliegenden Entwurfes bedingen
würden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. HA - B13/1, Höttinger Au, Bereich
nördlich des Gießenbaches und südlich
der Kranebitter Allee von Hnr. 15 bis
Hnr. 79, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf, wird beschlossen.
27.

III 7723/2010
Verordnung Örtlicher Bauvorschriften gemäß § 19 Tiroler
Bauordnung 2001 (TBO), im Planungsbereich des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. HA - B13,
Höttinger Au, Bereich nördlich
des Gießenbaches und südlich
der Kranebitter Allee von Hnr. 15
bis Hnr. 83

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Verordnung Örtlicher Bauvorschriften
gemäß § 19 Tiroler Bauordnung 2001
(TBO), im Planungsbereich des Allgemei-