Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 09-Juni.pdf

- S.94

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5 Finanzielle Abwicklung
Finanzierung, Baukonto

Finanziert wurde der Neubau über Transferzahlungen der Stadt
Innsbruck. Die dafür nötigen Mittel in der Höhe von rd. € 2,96 Mio.
waren (über die Jahre 2006-2009) im außerordentlichen Haushalt
veranschlagt. Gegen Ende des Jahres 2008 wurde durch die IIG ein
tilgungsfreies Baudarlehen über € 500.000,00 aufgenommen. Die
anfallenden Zinsen des Baudarlehens wurden bis zur Endabrechnung des Bauvorhabens quartalsweise auf das Baukonto „Neubau
Schülerhort Kaysergarten“ verbucht und im Zuge der Endabrechung der Stadt gegenüber verrechnet.
Die Betrachtung der verbuchten Zahlungsflüsse machte ersichtlich,
dass sich das Baukonto nahezu über den gesamten Zeitraum der
Projektsrealisierung teils erheblich im Soll befand. In diesem Zusammenhang verwies die Kontrollabteilung auf den Follow up Bericht 2009, gemäß welchem zukünftig bei Neubauten eine Vorrauszahlung von einem Drittel der veranschlagten Kosten getätigt
und – nach Maßgabe des Baufortschrittes – eine raschere Mittelanforderung vorgenommen werden sollte. Mit einer solchen Vorgangsweise wären Darlehensaufnahmen samt damit verbundenen
Zinszahlungen nicht notwendig.
6 Baudurchführung

Arbeiten gem. BauKG

Mit den Abbrucharbeiten wurde im Jänner 2007 begonnen. Die
Arbeiten wurden gem. BauKG vorangekündigt und seitens der IIG
ein Baustellenkoordinator bestellt. SiGe-Plan und Baustellenordnung lagen vor, die Protokolle der Baustellenbegehungen waren im
Bauakt enthalten. Bis zur Übergabe des Hortes wurden sämtliche
Arbeiten unfallfrei ausgeführt.

ÖBA, Baudokumentati- Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inkl.
on
der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) wurden durch Mitarbeiter der IIG

wahrgenommen. Seitens der Baufirma wurden die erbrachten Leistungen in Bautagesberichten, Regieberichten und Aufmaßblättern
festgehalten. Diese wurden von der Bauleitung unterfertigt und
waren gesammelt im Bauakt enthalten. Durch die Baufirma wurden
im Zuge der Arbeiten mehrere Zusatzangebote gelegt, welche von
der Bauleitung genehmigt wurden.
Schlussabnahmen

Zl. KA-02747/2010

Nach Fertigstellung von Gewerken wurden Schlussabnahmen mit
den jeweiligen Firmen durchgeführt. Dabei wurden die mangelfreie
Übernahme der Ausführungen, noch fällige Restbeträge von
Schlussrechnungen sowie die vereinbarten Bankgarantien in Abnahmeprotokollen festgehalten. Auch diese Protokolle waren gefertigt im Bauakt enthalten.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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