Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf
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3.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird ermächtigt, die Finanzabwicklung
vorzunehmen und den Kaufpreis
(Punkt 1.) bei den Finanzierungskosten für das Straßen- und Regionalbahnprojekt anzurechnen.
der ISD dadurch entstehenden Betriebsaufwands ab dem Jahr 2018 vorzusorgen.
4.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird mit der vertraglichen
Abwicklung dieser Rechtsgeschäfte
beauftragt und hierfür ermächtigt.
4.1
IV 9958/2016
Mit der Übernahme ins öffentliche Gut
trifft die Stadt Innsbruck die Erhaltung, Instandhaltung und Wegehalterhaftung für die vertragsgegenständlichen Teilflächen, sofern durch
den Straßenbenützungsvertrag nicht
anderweitige Regelungen vereinbart
sind.
Der Abschluss der gegenständlichen
Rechtsgeschäfte durch die Stadt
Innsbruck erfolgt zur Vermeidung der
drohenden Enteignung.
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.09.2016:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck """"""""""""""
""""""""""" für die Fenstererneuerung, Fassadensanierung sowie die Spenglerarbeiten
in der """""""""""""""""""""" """" einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 25.400,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
IV 13812/2016
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Prämonstratenserweg 5, Ankauf für Kinderkrippe
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.10.2016:
Der Gemeinderat stimmt dem Kauf von
zwei Wohneinheiten samt weiteren Flächen und Räumen im Neubau Prämonstratenserweg 5 durch die IIG (gemäß
Beschreibung in der weiterführenden Erklärung) zu. Die Stadt Innsbruck übernimmt, wenn die IIG dafür ein Bankdarlehen aufnimmt, die Ausfallsbürgschaft für
die Rückzahlung dieses Darlehens bis
zum Betrag von € 450.000,--.
Die Vermietung des beschriebenen Top 1,
bei Bedarf auch des Top 2 soll an die
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD)
erfolgen, damit diese dort eine Kinderkrippe betreibt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, für die budgetäre Bedeckung des bei
GR-Sitzung 20.10.2016
4.2
IV 9959/2016
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf - Hötting-West - St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.09.2016:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für die Erneuerung der Fenster an
der Volksschule (VS) Mariahilf einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 161.140,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.