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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.34

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Kosteneinsparungen

Nach Abschluss des ersten Angebotszyklus zeigte sich, dass zur Einhaltung der angemessenen Baukosten gemäß WBF wesentliche Kosteneinsparungen notwendig sein würden. Auf Basis überarbeiteter
Ausschreibungsunterlagen wurde für einige Gewerke zur neuerlichen
Angebotslegung eingeladen. Auch die Erhöhung der kalkulatorisch
angemessenen Gesamtbaukosten lt. WBF um den Anteil der objektbezogenen Zuschläge für erneuerbare Energie, besondere wirtschaftliche
Nutzung und unvermeidbare Erschwernisse sowie eine Anpassung der
Kostenansätze gemäß Anlage 1 der mit 01.10.2013 in Kraft getretenen
WBF-Richtlinie brachte keine zufriedenstellenden Ergebnisse. Die
Vergabe sämtlicher Bauleistungen in Form eines GU-Auftrages machte
schließlich die wirtschaftlich darstellbare Umsetzung des Bauvorhabens im Rahmen der angemessenen Gesamtbaukosten möglich. Eine
Reduktion der NHT-Honorare für anteilige Planung und Bauleitung sowie Bauverwaltung war zu diesem Zeitpunkt kalkulatorisch nicht vorgesehen.

Anbotlegung

Nachdem der Bauauschusses dem Bauvorhaben auf Grundlage der
Kostenzusammenstellung und Berechnung der angemessenen Baukosten seine Zustimmung erteilte, folgte umgehend die Einreichung um
Gewährung einer Förderung in Form der Anbotlegung an die Abteilung
Wohnbauförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung.
Bei der Anbotlegung handelt es sich um die (neuerliche) Einbringung
des Ansuchens auf Gewährung einer Förderung nach dem WBFGesetz auf Basis der positiven Begutachtung durch das Kuratorium.
Der Anbotlegung ist nächst zur Ermittlung der angemessenen Gesamtbau- und Grundkosten u.a. auch eine zergliederte Kostendarstellung
der Gesamtbaukosten auf Grundlage realer Preisangebote angeschlossen. Diese gliedert sich in die drei Kostensummen:
I. Kosten des Gebäudes (Kostensumme I)
II. Kosten der Außenanlagen (Kostensumme II)
III. Baunebenkosten (Kostensumme III)
Die Kostensumme I umfasst sämtliche Bauleistungen. Aufwendungen
für Kinderspielplätze und -geräte, gärtnerische Gestaltung und weitere
Außenanlagen finden sich in der Kostensumme II. Von der Kostensumme III umfasst sind u.a. Honorare für Planverfassung, Bauleitung,
Bauverwaltung, Statik und Sonderprojektierungen sowie künstlerische
Gestaltung und Architektenwettbewerbe, Anschlussgebühren, Erschließungskosten und Abgaben, Verfahrenskosten, Kosten des Baukredits und sonstige Baunebenkosten. Erwirtschaftete Skonti sind kostenmindernd in der Kostensumme III zu berücksichtigen.
Für die Anbotlegung werden die Gesamtbaukosten (Kostensumme
I+II+III) auf Basis der eingeholten Preisangebote und Beauftragungen
ermittelt. Bei Endabrechnung sind die tatsächlich abgerechneten Kosten anzusetzen.
NHT-eigene Leistungen (Regieleistungen NHT) werden innerhalb der
Kostensumme III über die Positionen Planverfassung, Bauleitung, Bauverwaltung sowie Kosten des Baukredits zur Vorfinanzierung der Errichtungskosten, insofern es sich um Zinsen aus bereitgestellten Eigenmitteln der NHT handelt, verrechnet.

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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