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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.54

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Dokumentation
des monatlichen
Bruttomietzinses
im Mietvertrag –
Empfehlungen

Ausgehend von den in der Bezugskalkulation ermittelten Werten nahm
die Kontrollabteilung eine Abstimmung der Zusammensetzung der
Mietzinsvorschreibungen an die Mieter mit den in den abgeschlossenen Mietverträgen im Rahmen des Vertragspunktes II. Kosten und Finanzierung dokumentierten Werten vor.
Dabei wurde auffällig, dass die Mietzinskomponente „Warmwasser“ in
den Mietverträgen in der Position „Nettomiete“ enthalten ist. Von der
Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass Kosten für „Warmwasser“ Betriebskosten darstellen und nicht der „Nettomiete“ zuzuordnen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen aus formaler Sicht fehlerhaften
Ausweis in den Mietverträgen zu überprüfen und bei allfälligen künftigen Mieterwechseln zu korrigieren. Die Kontrollabteilung ging davon
aus, dass von diesem aufgezeigten formalen Zuordnungsfehler der
Warmwasserkosten in der Aufschlüsselung der (Brutto-)Miete in den
Mietverträgen weitere Bauten der NHT betroffen sein könnten. Daher
wurde empfohlen, eine diesbezügliche Überprüfung und allfällige Korrektur bei künftigen Mieterwechseln auch bei diesen Objekten vorzunehmen.
Dazu wurde von der NHT im Anhörungsverfahren festgehalten, dass es
sich bei der von der Kontrollabteilung aufgezeigten Thematik um einen
Programmierfehler gehandelt habe, der zwischenzeitig behoben worden wäre. Weiters wurde einerseits darauf hingewiesen, dass die an
die Mieter bisher übermittelten Vorschreibungen (seit Bezug) inhaltlich
richtig erfolgten, da diese bereits eine getrennte Ausweisung der „Nettomiete“ und der „Warmwasserkosten“ beinhaltet haben. Andererseits
ist den Mietern aus dieser im Mietvertrag textlich falschen Darstellung
keinerlei finanzieller Nachteil erwachsen.
10 ZA11 – Zams / Innstraße 24 und 28 – Mietkaufwohnungen

Übergabe der
Wohnanlage

Die Wohnanlage Zams / Innstraße 24 und 28 mit 27 Mietkaufwohnungen wurde am 22.11.2013 an die Mieter übergeben. Die Mietzinsvorschreibung erfolgte ab 01.12.2013.
10.1 Mietzinskalkulationen

Bezugskalkulation –
jährliche (Brutto-)Miete

Die für die Mietzinsvorschreibung ab 01.12.2013 maßgebliche Bezugskalkulation wurde von der NHT mit Datum 16.10.2013 erstellt.
Die gesamte (Brutto-)Miete (also inkl. Nebenkosten) belief sich auf eine
jährliche Summe von € 169.419,49.
Im Detail betrug der Gesamtkapitaldienst € 95.976,12 ( € 13.815,59 für
Grundkosten, € 117.328,26 Annuitäten für das Bankdarlehen,
€ 14.865,00 Rückzahlungserfordernis für das WBF -Darlehen abzüglich
€ 50.032,73 WBF -Annuitätenzuschuss). Auf Nebenkosten für Instandhaltung, Rücklagenkomponente, Verwaltungs-, Betriebs- und Heizkosten, Kücheneinrichtung (bezieht sich auf 6 der 9 im Rahmen des „betreuten Wohnens“ vermieteten Wohnungen) sowie Umsatzsteuer entfiel
ein Betrag von € 73.443,37.

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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