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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 09-Kurzprotokoll_20.10.2016.pdf

- S.57

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masseheizung) finanziert. Der verbleibende Restbetrag der Baukosten
in Höhe von € 2.317.607,44 ist mittels eines Bauspardarlehens bedeckt
worden.
Bezogen auf die gesamte NWnfl. der Wohnungen von 1.812,78 m²
bedeutete dieser gesamte jährliche (Brutto-)Mietzinsbetrag in Höhe von
€ 160.618,55 einen monatlichen (Brutto -)Mietzins im Ausmaß von
€ 7,38 pro m² NWnfl.
Mietzinskalkulation
anlässlich
Endabrechnung –
Vorschreibungen für
konkrete Wohnungen

Auf der Grundlage der Mietzinskalkulation anlässlich der Endabrechnung mit der WBF belief sich die niedrigste monatliche Mietzinsvorschreibung ab 01.10.2014 auf einen Betrag von (brutto) € 401,76 für
eine 2-Zimmer-Wohnung im Ausmaß von 54,48 m² Wnfl. samt
11,01 m² Balkon, 5,93 m² Kellerabteil und einem Tiefgaragenabstellplatz.
Die höchste monatliche Mietzinsvorschreibung ab 01.10.2014 lag bei
einem Betrag von (brutto) € 568,12 für eine 3 -Zimmer-Wohnung mit
einer Wnfl. von 78,25 m² samt 15,32 m² Balkon, 6,16 m² Kellerabteil
und einem Tiefgaragenabstellplatz.

Mietzinskalkulation
anlässlich
Endabrechnung –
Bauspardarlehen –
Nominalzinssatz

Gemäß den Dokumentationen im Zusammenhang mit der Mietzinskalkulation anlässlich der Endabrechnung der WBF wurde das Bauspardarlehen im Tilgungsplan von der NHT mit einem Nominalzinssatz von
1,625 % p.a. berechnet. Dieser Nominalzinssatz war für die Kontrollabteilung nachvollziehbar. Dies insofern, als sich der gem. § 6 Abs. 5 lit. b
Z 3 TWFG i.d.F. LGBl. Nr. 55/1991 höchstzulässige Zinssatz für Hypothekarkredite für den Vorschreibungszeitraum ab 01.10.2014 auf
1,625 % p.a. (SMR + 0,50 %) belief.
Im Rahmen der Aufzeichnungen zur Berechnung des Nominalzinssatzes war seitens der NHT dokumentiert, dass sich ausgehend von dem
gemäß Schuldschein vereinbarten 6-M-Euribor mit 0,433 % zuzüglich
eines Aufschlages von 0,57 % (dieser hätte sich gemäß Schuldschein
auf 0,70 % belaufen) zuzüglich eines „Sicherheitsaufschlages“ von
0,75 % ein Nominalzinssatz von 1,753 % p.a. ergeben hätte. In der
darunter liegenden Zeile wurde unter dem Titel „WBF-Obergrenze“ der
Wert von 1,625 % angegeben, welcher letztlich auch zur Berechnung
des Tilgungsplanes Verwendung fand.

Mietzinskalkulation
per 01.07.2015 –
Nominalzinssatz
betreffend das
Bauspardarlehen

Eine neuerliche Mietzinskalkulation fertigte die NHT für die Mietzinsvorschreibung ab 01.07.2015 an. Unter anderem sind im Zuge dieser
neuen Mietzinsberechnung die Annuitäten hinsichtlich des zur Ausfinanzierung der Baukosten beanspruchten Bauspardarlehens angepasst worden.
Den dahingehenden Aufzeichnungen war zu entnehmen, dass der Tilgungsplan von der NHT mit einem Nominalzinssatz von 1,389 % p.a.
berechnet worden ist. Die Zusammensetzung des verwendeten Nominalzinssatzes war auf dem am 19.05.2015 erstellten Kalkulationsblatt in
der Weise angegeben, dass sich ausgehend von einem 6-M-Euribor
mit 0,069 % zuzüglich eines Aufschlages in Höhe von 0,57 % (dieser
liegt gemäß Schuldschein korrekterweise bei 0,70 %) zuzüglich eines
Sicherheitszuschlages von 0,75 % ein Nominalzinssatz von 1,389 %
p.a. ergab. Unterhalb dieses Wertes war im Berechnungsblatt der Hinweis „WBF-Zinssatz“ enthalten.

Zl. KA-02006/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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