Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 09-November.pdf
- S.113
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bewilligt und wird auch anderen Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt.
Das ist meiner Meinung nach ein gewerberechtlicher Tatbestand und
braucht eine gewerberechtliche Bewilligung, weil es kein Eigenbetrieb für
die Austrian Arrows mehr ist, sondern anderen Fluggesellschaften zur Verfügung gestellt wird. Nachdem die Gewerbebehörde in der Stadt Innsbruck
sitzt, sollte sie sich diesen Sachverhalt vornehmen und rechtlich prüfen.
Wenn die Benützung des Triebwerksprobelaufstandes gewerberechtlich bewilligungspflichtig ist, sollten die entsprechenden Schritte eingeleitet werden.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Die Ausführungen von StR
Dr. Patek haben gezeigt, dass die gesamte Materie relativ komplex bzw.
vielfältig ist. Daher ist es notwendig, mit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) sowie mit der Austrian Arrows entsprechende Gespräche
zu führen.
Deshalb schlage ich vor, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen
und glaube, dass dem Antrag auf diese Weise am besten gedient ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich kann mich dieser Meinung anschließen.
B:
Der von StR Dr. Patek in der Gemeinderatssitzung am 15.7.2004 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 18.11.2004