Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 09-November.pdf

- S.92

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kaufen. Deshalb habe ich geschrieben, dass der westliche Teil verkauft
werden könne, während für das Kinderheim eine Fläche von 4.000 m²
verbleiben müsse. Ich wollte die Meinung des Gemeinderates dahingehend
konkretisieren.
Das war meine Intention, denn sonst ist der Spielraum in den
Verhandlungen sehr groß. Ich halte es für besser, diese Sache bereits im
Antragstext klarzustellen.
StR Dr. Patek: Wenn ich es richtig verstanden habe, hat Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger vorhin referiert, dass vertragsgemäß der gesamte Erlös aus einem eventuellen Verkauf der Stadt Innsbruck zufließt.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: In moralischer Hinsicht.)
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Nein, das steht ausdrücklich so in beiden Verträgen.)
Ich sage gleich dazu, dass ich einen Verkauf nicht befürworte, das Kinderheim soll dort bleiben.
Im Falle eines Verkaufes würde der Erlös aber erst recht wieder der Stadt Innsbruck zufließen. Letztendlich würde dieser letzte Satz
dieses Antrages bedeuten, dass die Stadt Innsbruck nicht nur damals dieses
Grundstück gratis zur Verfügung gestellt hätte, sondern nun auch noch
beim Neubau mitzahlen würde. Dieser ist übrigens notwendig, weil das
Land Tirol seiner Pflicht zur Erhaltung des Gebäudes nicht nachgekommen
ist.
Das hat mit den € 9 Mio nichts zu tun, die für die Abgeltung
des Servituts gezahlt worden sind. Das Geld aus einer allfälligen Veräußerung dieses Grundstückes steht der Stadt Innsbruck zu, und dieses Geld soll
in den Neubau gesteckt werden. Damit hätten wir dem Land Tirol zur Erfüllung einer seiner ureigensten Aufgaben nicht nur ein Grundstück geschenkt, sondern wir würden auch noch dafür einstehen, dass das Land Tirol seine Gebäude nicht erhält.
Deshalb vermute ich, dass dieser Verhandlungsstand zustande
gekommen ist, weil man damals diese Vertragsbestimmung noch nicht gekannt hat.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Doch.)

GR-Sitzung 18.11.2004