Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 09-Oktober-Fortsetzung.pdf
- S.4
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- 667 -
1.2
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), geplantes Laufkraftwerk an der Sill in Matrei/Mühlen
(GR Kunst)
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
Anfrage von GR Kunst und Mitunterzeichner Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Üblicherweise werden
kolportierte Gerüchte von der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) nicht
kommentiert. Das ist nämlich eine
Behauptung, die hier in den Raum gestellt
wird. Auch im gegenständlichen Fall sind
sie unbegründet und die zwischen den
Unternehmen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG) getroffene Vereinbarung
führt zu keiner Verzögerung des Genehmigungsverfahrens.
Zu Frage 2.: Verzögerungen in einem
Projekt können nie ausgeschlossen
werden. Das hängt immer von jenen ab,
die allenfalls dagegen berufen bzw.
Beschwerden erheben. Derzeit werden
jedenfalls keine erwartet.
Zu Frage 3.: Siehe Antwort zu Frage 2.
Zu Frage 4.: Über Inhalte von Verträgen
und Vereinbarungen mit Geschäftspartnern gibt die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) grundsätzlich nur den
dafür vorgesehenen Gremien Auskunft.
Zu Frage 5.: Mit der Bürgerinitiative vor
Ort wurde laufend Kontakt gepflegt und
die angesprochenen Probleme diskutiert.
Zu Frage 6.: Zur Beantwortung dieser
Frage sollten die von der Bürgerinitiative
vorgebrachten Argumente angeführt
werden, damit man konkret weiß, welche
hier gemeint sind.
Zu Frage 7.: Siehe Antwort zu Frage 6.
Zu Frage 8.: Die Amortisationszeit für das
Projekt hängt wesentlich von den zukünftigen Energiepreisen ab. Bei vorsichtiger
Einschätzung wird mit einer Amortisationszeit von 25 Jahren gerechnet.
Bgm.in Zach übergibt den Vorsitz an
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
1.3
Festkommers der schlagenden
Studentenverbindungen (Burschenschaften Olympia, Suevia
und Brixia) und Gegendemonstrationen, Kosten für die Stadtgemeinde Innsbruck (GR Kunst)
Bgm.in Zach teilt zur Anfrage von
GR Kunst und Mitunterzeichner Folgendes
mit:
Zu Frage 1.: Die für die Stadt Innsbruck
tatsächlich entstandenen Kosten betrugen
€ 11.208,04.
Zu Frage 2.: € 1.059,-- für Betankung von
Einsatzfahrzeugen, welche im Ambulanzdienst eingesetzt wurden.
€ 4.038,04 für Verpflegung der Sanitätskräfte;
€ 6.111,-- für Honorare Notärzte.
Zu Frage 3.: Die Kosten begründen sich
darin, dass aufgrund der polizeilichen
Gefahreneinschätzung betreffend die
Gegendemonstrationen entsprechende
Vorhaltungen im Sanitätsbereich getroffen
werden mussten und solche Kosten, wenn
sie im Rahmen der Ausübung des Grundrechtes der Versammlungsfreiheit
anfallen, keinem Verursacher in Rechnung
gestellt werden können.
Zu Frage 4.: Die Kosten sind aufgrund der
nach dem Versammlungsgesetz angemeldeten Versammlungen entstanden.
Zu Frage 5.: 100 % von Punkt 1.) Die
Kosten für die Veranstaltung selbst
mussten durch den Veranstalter getragen
werden.
Ich bitte auch zu bedenken, welche
Kosten für solche Anfragebeantwortungen
entstehen. Die Demokratie hat ihren Preis,
der mir manchmal hoch genug ist.
Zu Frage 9.: Die endgültigen Ausbaukosten können erst nach Auftragsvergabe
fixiert werden und deren Einhaltung wird
durch ein entsprechendes Projektcontrolling sichergestellt.
GR-Sitzung 19.11.2009 (Fortsetzung der am 22.10.2009 vertagten Punkte)