Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.15

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- 1293 -

Hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen ist auf das bereits
oben erwähnte Schreiben der Verwaltungskommission hinzuweisen. Bemerkenswert ist dabei die Aussage der Verwaltungskommission, dass die
gesetzlich zwingend zu bildenden Rücklagen in der Höhe von
€ 3.588.890,-- nur noch mit einem Betrag in der Höhe von knapp
€ 500.000,-- überdeckt sind. Dies bedeutet, dass für den Fall, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben, bereits im Jahr 2006
die in § 5 Abs. 1 Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, LGBl. 98/1998, normierte "Zuschusspflicht" für die Stadtgemeinde Innsbruck zum Tragen kommen würde.
Eine Entlastung des Budgets der Kranken- und Unfallfürsorge
der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (KUF) wäre - sollte es heuer
nicht zu einer Novellierung des Gemeindebeamten-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, LGBl. 98/1998, im oben angesprochenen Sinn kommen - wohl nur mehr über eine Erhöhung des Selbstbehaltes, des Beitragssatzes oder dergleichen zu erreichen.
Auf diese letzten Aussagen legt die Verwaltungskommission
besonderen Wert; bezüglich der Aussage hinsichtlich einer abzugebenden
Bestandsgarantie darf auf die Aussagen zum heurigen Budget hingewiesen
werden. Danach ist es nicht verantwortbar, angesichts der derzeit weiterhin
nicht ausreichend prognostizierten Entwicklung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie der Gebarungsentwicklung eine
entsprechende Garantie abzugeben.
Ich habe den Mitgliedern des Gemeinderates dieses Schreiben
zukommen lassen und bitte sie, darüber in den Klubs zu befinden. Anfang
nächsten Jahres soll darüber einmal eine Grundsatzdebatte geführt werden,
Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie wir mit dem in den nächsten
zwei Jahren auf uns zukommenden Verhältnis des Anspruchs auf der einen
Seite und der Bedeckung der Mittel auf der anderen Seite umgehen wollen.
Beiliegender Entwurf des Jahresvoranschlages für das Sondervermögen der
Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2004 wird zur Kenntnis genommen.

GR-Sitzung 22.10.2003