Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.151
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Haftung und sonst nichts. Es gibt aber keine Sonderbestimmungen für Aktiengesellschaften, die öffentliche Aufgaben erfüllen und wo die Steuerungssituation anders sein muss als bei einer landläufigen Aktiengesellschaft, die dazu da ist, um Gewinn zu machen.
Mit diesem Problem müssen wir irgendwie umgehen. Wir
können mit dem Problem nur auf der Grundlage des Aktienrechts umgehen.
Der Gemeinderat kann natürlich nicht irgendwelche Dinge beschließen, die
völlig am Rande des Gesetzes liegen. Wenn der Gemeinderat Kompetenzen
an die Aktiengesellschaft abtritt, sprechen wir nicht von Dingen, welche
die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) seit ihrer Gründung immer
gemacht haben, sondern dieser Gemeinderat hat beschlossen, öffentlich
rechtliche Gebühren zu privatrechtlichen Entgelten zu machen und hat die
Aktiengesellschaft beauftragt, diese festzusetzen.
Die Aktiengesellschaft schreibt nach einer solchen Kompetenzübertragung, die der Gemeinderat freiwillig gemacht hat, dem Gemeinderat Folgendes zurück: "Das Ansinnen in die Kalkulationsunterlagen
einzusehen und dass, bevor die neuen Tarife festgelegt werden, diese dem
Stadtsenat zur Kenntnis gebracht werden sollen, ist völlig abwegig bzw.
gesetzwidrig und widerspricht den deutschen Denkgesetzen." Einen solchen Zustand kann man sich auch nicht von einer Gesellschaft, die exzellent geführt wird und ungeheuer gute Arbeit leistet, bieten lassen.
Dem gegenüber weist die Kontrollabteilung an mehreren Stellen im Bericht immer wieder, und zwar an einer Stelle besonders deutlich,
darauf hin. Die verfassungsmäßige Primärverantwortung für öffentliche
Dienstleistungen kann sich eine Gemeinde nicht abnehmen lassen. Auch
dann nicht, wenn sie ihre unmittelbare Ausführung - also die Dienstleistungsproduktion - dieser Leistungen vom öffentlichen Interesse an eine privatrechtliche Gesellschaft übertragen hat. Das darf nicht passieren, denn
hier sind wir gegenüber den Steuerzahlern, Gebührenzahlern sowie den
Bürgern und Bürgerinnen der Stadt Innsbruck verantwortlich.
Deshalb habe ich versucht, aus den Anregungen und Feststellungen der Kontrollabteilung einen Zusatzantrag zu formulieren, der für
mich die Schlussfolgerung ist. Ich werde den Gemeinderat auch bitten, diesen Zusatzantrag zur weiteren Diskussion dem Stadtsenat zuzuweisen. Man
GR-Sitzung 22.10.2003