Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.168
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B:
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen zu den Punkten 2. bis 10., 12., 13.
und 19., werden gemäß Beilage genehmigt.
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des Bau- und ProjektAusschusses vom 9.10.2003.
28.
III 4593/2003
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. WI B8, Wilten, Bereich zwischen Innrain, Egger-LienzStraße und Mittenwaldbahn, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 9.10.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. WI B8, Wilten, Bereich zwischen Innrain, Egger-Lienz-Straße und Mittenwaldbahn, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 22.10.2003