Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.46

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StR Dr. Gschnitzer: Das Modell des gegenständlichen Projekts
ist nicht im Hause, weil es nicht uns gehört. Es wird auf alle Fälle zur Beschlussfassung beigeschafft. Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid fragt vorsichtshalber nach, aber so viel sie weiß ist es nicht im Haus.
Der Kreisverkehr war eine zwingende Vorgabe der Mag.Abt. III, Verkehrsplanung, im Bauverfahren. Ohne einen solchen wäre eine
An- und Abfahrt derart schwer möglich, dass das Gebäude nicht brauchbar
wäre. Nach Ansicht der Mag.-Abt. III, Verkehrsplanung, braucht es diesen
Kreisverkehr; das war bereits in der Vorberatung klar, als sich der Investor
nach den Möglichkeiten erkundigt hat.
GR Ing. Krulis: Grundsätzlich ist die gesamte Vorgangsweise
schon etwas absonderlich: Man bedenke, dass es in keinem Gremium einen
Beschluss gibt, an dieser Kreuzung einen Kreisverkehr zu errichten. Es gibt
kein konkretes vorliegendes Projekt. Wir kennen die Gesamtkosten nicht
und haben im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck dafür
nichts budgetiert, ganz egal, ob sich der Investor beteiligt oder nicht.
So kann es nicht gehen. Man kann keinen Kreisverkehr planen, ohne die Folgen für die gesamte Kreuzung, für den Fußgängerverkehr
und so weiter abschätzen zu können. Tatsache ist, dass die Kreuzung als
solches dort funktioniert.
(GR Haller: Erzählen Sie keine Märchen!)
Ich bin im Stadtteil Höttinger Au aufgewachsen und kenne die Kreuzung:
Sie funktioniert.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich benutze diese Kreuzung zweimal täglich.)
Die endgültige Nutzung des Projektes steht noch nicht einmal
fest. Sollte es doch ein Studentenwohnheim werden, dann frage ich mich,
ob alle dort wohnhaften Studenten ein Auto besitzen werden und darüber
hinaus, ob alle einen sündteueren Garagenplatz mieten werden. Wenn StR
Dr. Gschnitzer behauptet, die Studenten gingen alle zu Fuß, dann frage ich
mich, ob man deshalb einen Kreisverkehr braucht. Ich muss schon sagen,
das Ganze ist sehr unausgegoren.
Ich möchte an den 10-Punkte-Katalog des Kontrollausschusses
über die Vorgangsweise bei der Abwicklung von Projekten erinnern; dieser
hat nach wie vor Gültigkeit. Die Abwicklung des gegenständlichen Projek-

GR-Sitzung 22.10.2003