Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.154

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Zustimmung zu einem
zusätzlichen (11)
Wohngeschoss

Die aus Sicht der Kontrollabteilung wesentlichste und von der MA III –
Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration am kritischsten beurteilte Projektänderung war die Zustimmung zu einem
zusätzlichen (11) Wohngeschoss, wenngleich sich dadurch weder die
ursprüngliche Gebäudehöhe noch die Gebäudefassade (maßgeblich)
änderte.

Zeitlicher Nahebereich
zur Entscheidung über
den Ankauf von
Flächen im Sockelgebäude – „Finales
Angebot Stadtbibliothek Innsbruck“
vom 25.01.2016

Zu dieser Änderung merkte die Kontrollabteilung an, dass diese bei
zeitlicher Betrachtung in den Nahebereich der Entscheidung über den
Ankauf von Flächen im Sockelgebäude für die Unterbringung der
Stadtbibliothek fiel.

E-Mail des zuständigen
Referatsleiters der
MA III – Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration
vom 25.01.2016

Ebenfalls an diesem Tag, dem 25.01.2016, richtete der im Amt für
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration der MA III zuständige
Referatsleiter ein E-Mail an das Amt für Präsidialangelegenheiten der
MA I (sowie abschriftlich unter anderem an den ressortführenden
Stadtrat). Inhaltlich behandelte diese Nachricht die zu diesem Zeitpunkt bereits eingebracht gewesene Tekturplanung (also eine Änderung der bestehenden Planung), wonach ein zusätzliches Wohngeschoss mit 12 Wohnungen in den Hochhaus-Bauteil eingeschoben
worden ist.

Der städtische Gemeinderat nahm in seiner Sitzung am 27.01.2016
das finale Angebot der Amraser Straße 2-4 Entwicklungs- und Beteiligungs GmbH grundsätzlich zur Kenntnis. In diesem Zusammenhang
wurde der letztverhandelte Kaufpreis in Höhe von € 4.095,00 pro m²
Bruttogeschossfläche für insgesamt 4.060 m² BGF angegeben. Das
von der Verkäuferseite als „Finales Angebot Stadtbibliothek Innsbruck“ dokumentierte Offert datiert vom 25.01.2016.

Zusammenfassend wurde von ihm festgestellt, dass seines Erachtens
nach auf Grund der Verschärfung des Missverhältnisses von Wohnnutzung zu notwendigen Nebenanlagen und des räumlichen Qualitätsverlustes in den höhenreduzierten Geschossen der Projektsicherungsvertrag in relevanter Weise nicht eingehalten wird. Aus diesem
Grund ersuchte er das Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I
namens der Stadtplanung allfällige Schritte in die Wege zu leiten, sodass die dem Projektsicherungsvertrag zuwiderlaufenden Projektänderungen unterlassen werden.
E-Mail des ressortführenden Stadtrates
vom 26.01.2016

Tags darauf, also am 26.01.2016, richtete der ressortführende Stadtrat eine Antwort – ebenfalls mit E-Mail – an die fachzuständigen Personen in der MA III (sowie unter anderem an die damalige Frau Bürgermeisterin).
Im Rahmen dieses E-Mails wurden vom ressortführenden Stadtrat
seine Überlegungen und Argumentationen vorgebracht, weshalb er
der fachlichen Empfehlung der Stadtplanung nach Abwägung aller
Aspekte politisch nicht folgen konnte. Auf das Wesentliche zusammengefasst begründete dieser wie folgt:

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Zl. KA-03529/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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