Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.163
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7 Vermietung der Räumlichkeiten
Anmietung Räumlichkeiten Stadtbibliothek
durch Stadt Innsbruck
Bereits im Beschluss des Stadtsenates vom 21.07.2015 wurde davon
ausgegangen, dass von der Stadt Innsbruck Flächen (unter anderem)
für die Stadtbibliothek angemietet werden.
Mit (Grundsatz-)Beschluss des Gemeinderates vom 27.01.2016 wurde im Wesentlichen festgelegt, dass einerseits einer Kaufvariante der
Vorzug gegenüber einer Mietvariante gegeben wird. Andererseits
wurde entschieden, dass dieser Kauf nicht von der Stadt Innsbruck
selbst, sondern von ihrer Immobiliengesellschaft – der IIG KG – vorzunehmen ist. Die Stadt mietet sodann die für die Stadtbibliothek vorgesehenen Flächen von der IIG KG an.
Vermietung weiterer
Räumlichkeiten im
Pema 2-Gebäude an
universitäre Einrichtung
Im Sinne einer gesamthaften Darstellung erwähnte die Kontrollabteilung, dass von der IIG KG im 1 OG auch Räumlichkeiten angekauft
worden sind, welche ursprünglich der Free-Beat-Company (Trommlerprojekt) zur Verfügung gestellt (ca. 127 m² Nutzfläche) bzw. als Büros fremdvermietet (ca. 564 m² Nutzfläche) werden sollten. Zum Zeitpunkt der Einschau der Kontrollabteilung waren diese beiden separat
parifizierten Geschäftsräume 3 und 2 an eine universitäre Einrichtung
in Bestand gegeben.
7.1 (Mietzins-)Kalkulation der IIG KG vom 20.04.2018
Festlegung Mietzinshöhe anhand der
Rückzahlungserfordernisse betreffend
die Bankdarlehen
Durch die Entscheidung, dass die IIG KG als Käuferin der Flächen
auftritt und die Finanzierung der Anschaffungskosten mittels Bankdarlehen erfolgt, bestand Einvernehmen darüber, dass die Miete für die
Flächen der Stadtbibliothek (sowie zum damaligen Zeitpunkt der noch
geplanten Räumlichkeiten für das Trommlerprojekt) der Rückzahlung
der Finanzierung entspricht. Für die (gewerblichen) Büroflächen war
beabsichtigt, eine marktkonforme Miete anzusetzen bzw. vorzuschreiben.
Allfällige (zusätzliche)
objektspezifische
Abgangsdeckung durch
Stadt Innsbruck
Sollte sich aus der jährlich vorzunehmenden Gegenüberstellung der
objektbezogenen Einnahmen (aus der Weitervermietung) und Ausgaben (betreffend die Darlehensrückzahlungen) ein Fehlbetrag zu Lasten der IIG KG ergeben, ist beabsichtigt, dass die Stadt Innsbruck
diesen durch eine Transferzahlung an die IIG KG abdeckt.
Somit entsteht für die IIG KG aus diesem Ankauf bzw. der Weitervermietung kein finanzielles Risiko, zumal der Ankauf der Räumlichkeiten
im (besonderen) Interesse der Stadt Innsbruck lag.
Mietzinskalkulation der
IIG KG vom 20.04.2018
Als Berechnungsgrundlage zur Festlegung des konkreten Mietzinses
wurde der Kontrollabteilung die von der IIG KG angefertigte Mietzinskalkulation vom 20.04.2018 bereitgestellt.
Bezogen auf die von der Stadt Innsbruck im Rahmen des Mietvertrages mit der IIG KG angemieteten Flächen (für die Stadtbibliothek)
ergab sich aus der Umlage der für die beiden Bankdarlehen zu leistenden (vierteljährlichen) Rückzahlungsraten ein aliquoter monatlicher
Hauptmietzins (ohne Instandhaltungsbeitrag) in Höhe von netto
€ 59.134,19. Dieser Betrag entsprach einem Anteil von 79,51 % des
gesamten jährlichen Rückzahlungserfordernisses der IIG KG betreffend die beanspruchten Bankdarlehen.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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