Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.165
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Mietzinsvorschreibung
mit Vorsteuerabzug für
die Stadt Innsbruck
Die Mietzinsvorschreibung der IIG KG in Höhe von monatlich brutto
€ 91.482,38 wird von der Stadt Innsbruck buchhalterisch über den
Unterabschnitt 273010 – Stadtbibliothek abgewickelt, welcher bei umsatzsteuerlicher Betrachtung mit vollem Vorsteuerabzug hinterlegt ist.
Daher belastet die Mietzinsvorschreibung der IIG KG das städtische
Budget letzten Endes lediglich mit dem Nettobetrag (€ 76.235,32).
AfA-Miete nach
Ablauf der Fremdfinanzierungsdauer
Nach Ablauf der 25-jährigen Finanzierungsdauer erfolgt die Vermietung anhand der so genannten AfA-Miete (1,5 % der Anschaffungsbzw. Herstellungskosten), welche sich gemäß Stand zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung auf einen Betrag von monatlich netto
€ 19.080,20 belaufen würde.
Mietzinsvorschreibung
der IIG KG seit
01.10.2018 –
Bezahlung von Stadt
erst per 15.03.2019 –
Empfehlung
Eine Mietzinsvorschreibung über den Betrag von monatlich brutto
€ 91.482,38 erging von der IIG KG an die Stadt Innsbruck ab
01.10.2018.
Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung über den Umstand, dass
von der Stadt Innsbruck erst per 15.03.2019 eine Begleichung der
Mietzinsvorschreibungen feststellbar war. Durch die Bezahlung eines
Gesamtbetrages von (brutto) € 548.894,28 per 15.03.2019 wurden
von der Stadt Innsbruck die Vorschreibungsmonate Oktober 2018 bis
März 2019 abgedeckt. In diesem Zusammenhang monierte die Kontrollabteilung, dass dieser Gesamtbetrag auf Seiten der Stadt Innsbruck zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 eingewiesen worden ist,
obwohl dieser auch Mietzinsanteile beinhaltet, welche auf das vorige
Wirtschaftsjahr 2018 entfallen. Eine dahingehende Rücksprache mit
dem bei der Stadt Innsbruck für die Mietzinsvorschreibungen der IIG
KG zuständigen Sachbearbeiter ergab, dass die MA IV erst per
13.03.2019 entsprechende Mietzinsvorschreibungen von der IIG KG
erhalten habe.
Nicht zuletzt aufgrund der periodenreinen Erfassung von Aufwendungen im buchhalterischen Rechenwerk der Stadt Innsbruck empfahl die
Kontrollabteilung für die Zukunft eine dahingehend intensivere Abstimmung und Kommunikation zwischen den beteiligten Vertragsparteien. Von Seiten der IIG KG sollten an die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft rechtzeitig entsprechende Mietzinsvorschreibungen ergehen, welche sodann von der Fachdienststelle zeitnah verarbeitet werden können.
Im Anhörungsverfahren wurde vom Bereichsleiter Kundenbuchhaltung
der IIG KG bestätigt, dass der Mietvertrag unverzüglich bearbeitet
worden sei. Der Grund, weshalb es in diesem Fall zu einer Verzögerung gekommen ist, wäre im Nachhinein nicht mehr feststellbar.
7.3 Mietvertrag mit universitärer Einrichtung
Mietvertrag betreffend
GR 2 und 3
Der zwischen der IIG KG und einer universitären Einrichtung allseits
unterfertigte Mietvertrag datiert vom 31.07./06.11.2018. Dieser bezieht
sich auf den GR 2 (ursprünglich vorgesehen für Fremdvermietung von
Büros) im Ausmaß von 564,10 m² (Netto-)Nutzfläche sowie auf den
GR 3 (ursprünglich vorgesehen für die Free-Beat-Company) im Ausmaß von 127,87 m² (Netto-)Nutzfläche.
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Zl. KA-03529/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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