Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.187
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtrat Rudi Federspiel
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
Stadträtin Andrea Dengg
Klubobmann Markus Lassenberger
Sta
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz
Inn bruc
GR Deborah Gregoire
19. Juli 2019
GR Astrid Denz
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(zu Punkt 53.4)
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Innsbruck, am 18.07.2019
Antrag
betreffend die Abwahl der 1. Bürgermeister-Stellvertreterin
Der Gemeinderat möge beschließen:
Gemäß§ 17a Abs. 1 und 2 der „Kundmachung der Landesregierung vom 17. Juni 1975 über
die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck", LGBI. Nr.
53/1975 i.d.F. LGBI. Nr. 144/2018 wird die 1. Bürgermeister-Stellvertreterin, Frau Mag.
Christine Oppitz-Plörer, von ihrem Amt abberufen.
Begründung:
Die Absätze 1 und 2 des§ 17a der „Kundmachung der Landesregierung vom 17. Juni 1975
über die Wiederverlautbarung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck", LGBI. Nr.
53/1975 i.d.F. LGBI. Nr. 144/2018 sehen unter der Überschrift „Amtsverlust und Amtsverzicht
der sonstigen Amtsträger" folgendes vor:
1. Die Bürgermeister-Stellvertreter, die weiteren Mitglieder des Stadtsenates und die
Mitglieder der Ausschüsse können von ihrem Amt abberufen werden, ihres Amtes
durch die Aufsichtsbehörde für verlustig erklärt werden oder auf ihr Amt verzichten. Ihr
Mandat als Mitglied des Gemeinderates wird hierdurch nicht berührt.
2. Die Abberufung der Bürgermeister-Stellvertreter bedarf eines Beschlusses des
Gemeinderates.
Angesichts der Ergebnisse des Berichts der Kontrollabteilung zur Causa "Kauf und
Neugestaltung Patscherkofel" sowie des ergänzenden „Schöpf-Berichts" wird klar ersichtlich,
dass die desaströse Kostenentwicklung des ggst. Projekts auf politischer Ebene ausschließlich
von der damaligen Bürgermeisterin Mag. Oppitz-Plörer zu verantworten ist.
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