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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.194

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Stadtmagiatrat tnnabruck

1

eln;efangt tm

t 9, Juli 2019
Geschaftsstel~ fDr Gemeinderat ooo ~

GfGR/ AF6 /l01f

(zu Punkt 53.7)

Gerald Depaoli
Gemeinderat der Stadt Innsbruck

Bürgermeister der Stadt Innsbruck
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck

Innsbruck, 18. Juli 2019

etreff:
Abänderungsantrag bzw. Ergänzungsantrag gemäß §34 der Geschäftsordnung des
lnnsbrucker Gemeinderates bzgl. des Antrags „Höchste Priorität für Klimaschutz

(686R/164/2019)
Der Gemeinderat möge beschließen,
Der Bürgermeister der Stadt Innsbruck wird beauftragt von der Erklärung eines ,,Klimanotstandes" abzusehen, und stattdessen gemeinsam mit der Tiroler Landesregierung, welche den Klimaschutz in der Landesordnung verankern will, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, in welchem festgestellt wird, wie die Landeshauptstadt
Innsbruck das Land Tirol - in Bezug auf den Klimaschutz - unterstützen kann. Der erarbeitete Maßnahmenkatalog soll dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
Begründung:

Die Erklärung eines „Klimanotstandes" in Innsbruck entspricht nicht den Tatsachen,
und suggeriert ein falsches negatives Bild nach außen, welches dem Tourismus, und
somit dem Wirtschaftsstandort Innsbruck schadet. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für einen „Klimanotstand", dementsprechend sind auch keinerlei politischen
Maßnahmen und Forderungen mit der Erklärung eines „Klimanotstandes" begründbar. Letztendlich gibt es auch keinerlei wissenschaftlichen Daten, welche die Erklärung eines „Klimanotstandes" speziell für Innsbruck rechtfertigen. Nur eine einstimmige Zusammenarbeit mit dem Land Tirol macht Sinn, und ist zielführend, als auch
glaubwürdig.

Gerald Depaoli, Gemeinderat