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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.209

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mit diesem Projekt zehntausende lnnsbrucker Bürger von den Lärm - und Abgasbelastungen der
Autobahn befreien .
Diese Lösung wäre eine Win-win-Situation für die Bevölkerung und ein wichtiger Schritt in Richtung
bezahlbares Wohnen in Tirol bzw. in der Landeshauptstadt Innsbruck.

Der lnnsbrucker Bürgermeister Georg Willi hielt mit Schreiben vom 07. November 2018 folgende vier
Denkvarianten für den projektierten Bereich der A12 bei Sieglanger/Mentlberg fest:
1.) Kurzfristig: Erneuern der vorhandenen Lärmschutzwände
2.) Mittelfristig: Einhausung ohne Überbauung
3.) Mittelfristig: Einhausung mit Überbauung
4.) langfristig: Verlegung der A12 in den Wiltenberg

Für die öffentliche Hand muss eine Lösung Vorrang haben, die einen wesentlichen Mehrwert für die
Bevölkerung schafft und zumindest in absehbarer Zeit umsetzbar ist.

Nach Abwägung der verschiedenen Interessen sollte daher die lnnsbrucker Stadtregierung in einem
ersten Schritt und nach Abstimmung mit dem Bund und dem land Tirol für das Projekt „Wohnen auf

der Oberhofspur: A12 bei Sieglanger/Mentlberg e;nhausen und überbauen!" (Bürgermeister Willis
Denkvariante Nr. 3) eine Machbarkeitsstudie beauftragen.

Damit könnten ideale Grundlagen für den weiteren Entscheidungsprozess gefunden werden. Denn
was ist eine Machbarkeitsstudie: Sie ist ein Instrument und gleichzeitig eine Grundlage für die
Entscheidung,

ob

und

wie ein

Projekt

durchgeführt werden

kann.

Sie

ist bereits grob

richtungsweisend für die Durchführung und den Umfang eines Projekts. Die Machbarkeitsprüfung
stellt den Hauptteil der Machbarkeitsstudie dar. Darin werden im Wesentlichen folgende Punkte
abgehandelt:
Organisatorische Umsetzung
Wirtschaftliche Machbarkeit (z. 8. Kostenrahmen, Finanzierung)
Technische Machbarkeit
Ressourcen und Verfügbarkeit (z. B. Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit)
Zeitliche Umsetzung
Rechtliche Umsetzung

Betreffend die rechtliche Umsetzbarkeit hat der Verfassungsdienst des Landes Tirol bereits mit
Schreiben vom 18. November 2018 grünes licht gegeben .

Innsbruck, am 18. Juli 2019