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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.233

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2. Das Geschlechtskrankheitengesetz legt eine beschränkte Meldepflicht fest, bei der die zur Meldung verpflichteten ÄrztInnen nur dann
eine Meldung vorzunehmen haben, wenn eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist oder die/der Kranke sich der ärztlichen Behandlung bzw. der Beobachtung entzieht. So bleibt den Gesundheitsbehörden ein Teil der Fälle verborgen – wenn keine Ansteckung zu befürchten ist und sich die PatientInnen behandeln lassen.
Der Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, sind hier nur selbst erstellte Befunde z. B. im Rahmen des Prostitutionswesens sowie fallweise seitens der Universitätsklinik Innsbruck freiwillig gemeldete Zahlen ersichtlich. Daher ist untenstehende Tabelle nicht repräsentativ:
Meldepflichtige
Infektionskrankheiten
Gonorrhoe
1)

Lues 1)

2006

2007

2008 2009

2010 2011

30

22

17

6

14

38

50

50

35

65

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

15

14

37

24

19

5

4

4

68

53

71

89

67

66

57

67

1) inkl. Nachmeldungen aus Vorjahren

Der Knick bei den Zahlen zur Gonorrhoe ab dem Jahr 2016 dürfte
Ausdruck der neuen Rechtslage im Prostitutionswesen sein (Untersuchungen nur noch alle sechs Wochen) und zeigt erfreulicherweise
nach unten – im Gegensatz zu Ländern, in denen die ProstituiertenUntersuchungen gänzlich aufgelassen wurden. (z. B. BRD: Wegfall
des Infektionsschutzgesetzes {IFSG} – Gonorrhoe-Anstieg)
Die meisten positiven Befunde zur Lues-Erkrankung werden weiterhin bei den Erstuntersuchungen erhoben, woran sich auch nach 2016
wenig änderte;
Wechsel der Herkunftsländer, rascher Aufenthaltswechsel der Frauen
mit immer kürzerer Verweildauer lassen so die Lues-Zahlen dimensionsmäßig relativ gleichbleibend erscheinen.
3. Tuberkulosegesetz
Die Migrationsbewegung 2015 verursachte im Jahr 2016 eine Zunahme an Tuberkulosefällen und damit in den Jahren 2016 und 2017
einen deutlichen Mehraufwand an Umgebungsuntersuchungen mit
Bluttests, Hauttests und Lungenröntgen.
Die im Meldesystem erfassten Zahlen spiegeln die Mehrarbeit nicht
ausreichend wider, da diese oft über mehrere Bezirkshauptmannschaften übergreifend erfolgt und die Fälle mit latenter Tuberkulose
nicht erfasst werden.
Mittlerweilen sind die Zahlen der TBC-Neuerkrankungen wieder auf
ein Niveau wie vor 2015 zurückgekehrt.

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