Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.237
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(zu Punkt 5 . )
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.09.2019
Vereinsheim St. Nikolaus, Nutzung; Zahl GfGR/175/2019;
ANFRAGE von GR Plach (SPÖ) vom 19.07.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Plach hat am 19.07.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Am 15.11.2018 brachte GR Buchacher die Anfrage "Städtische Vereinsheime, Richtlinien für die
Vergabe" ein. Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung vom 03.12.2018 wird gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) folgende Anfrage an Bgm. Willi als Eigentümervertreter der Stadt
Innsbruck gegenüber der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) gestellt:
Frage 1:
Aus der Anfragebeantwortung zu oben genannter Anfrage ergibt sich, dass das
Vereinsheim Sankt Nikolaus (Innstraße 48) nicht unter die Vergaberichtlinien für
die Nutzung von städtischen Vereinsheimen fällt. Warum ist das der Fall?
Antwort:
Das Vereinsheim St. Nikolaus ist zur Gänze an den Verein "Dachverband Vereinsheim St. Nikolaus" vermietet. Laut Mietvertrag erfolgt die Vermietung der
Räume und Einrichtungsgegenstände zur Führung als Vereinsheim zur räumlichen Versorgung der im "Dachverband Vereinsheim St. Nikolaus" vertretenen Vereine. Der Dachverband ist berechtigt, die Räumlichkeiten an Vereine
aus St. Nikolaus/Mariahilf zu den gleichen Bedingungen zu überlassen. Die
Stadtgemeinde Innsbruck hat das Recht, das gegenständliche Vereinsheim
jederzeit für Stadtteilversammlungen und Informationsveranstaltungen kostenlos zu nutzen.
Frage 2:
Das Vereinsheim Sankt Nikolaus ist als Vereinsheim der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) ausgewiesen. Ist es möglich, dass die Bevölkerung des