Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.251

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here BewerberInnenzahl den Vergabepreis für den Steuerzahler positiv beeinflussen hätte können. Warum wurden nur zwei Anbieterinnen für die Seilbahntechnik
eingeladen?
Antwort:

Die Seilbahntechnik wurde in einem Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb EU-weit ausgeschrieben. Jedes Seilbahnunternehmen hat sich bewerben können. Tatsächlich haben aber nur drei Unternehmen einen Teilnahmeantrag abgegeben. Ein Bewerber konnte zum Verhandlungsverfahren mangels Nachweises der Leistungsfähigkeit nicht zugelassen werden. Daher durften nur die beiden verbliebenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Frage 64:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 15, Punkt 3.1) wurde die PKB so konzeptioniert, dass diese bei starkem Wind den Betrieb aufrechterhalten kann. Ist
dieser Sachverhalt gegeben?

Antwort:

ja

Frage 65:

Laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an
den Gemeinderat vom 15.02.2017 (Seite 8, Punkt 3.2) wird festgestellt, dass die
verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers laufend mit dem Generalplaner zusammenarbeiten, um die Kosten möglichst gering zu halten. Nach Auswertung
von 81 % gesicherten Angeboten mit verbindlichen Angeboten konnten für die
Hochbauten Baukosten in Höhe von € 19,9 Mio. angegeben werden. Diese Kostenaufstellung wurde von der IIG mehrfach geprüft und als vollständig und plausibel bewertet.
Die Kosten aus den Losen 1/2/3/4/5/6/7/8/9/12/13/15/16/17/18/19/20/21/22/23/24/24a/25/26/27/28/29/31/lnfosystem/Erdarbeiten/Zugangskontrolle/Beschilderung/Parkraum/Energieversorgung betragen € 44,1 Mio., was eine
Kostenüberschreitung zu Lasten der SteuerzahlerInnen von € 24,2 Mio. (= plus
121 %) beträgt. (= Differenz laut Bericht der Geschäftsführung der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH an den Gemeinderat vom 15.02.2017; Seite 8, Punkt 3.2
zum Kostenplan {Spalte 5 Prognose} im Schreiben vom 08.06.2018 der Stadt Innsbruck an Bürgermeister Willi.) Wie ist bei 81 % verbindlichen und von der IIG
geprüften Angeboten eine Kostenüberschreitung von plus 121 % zu den verbindlichen Angeboten erklärbar?

Antwort:

Die Prüfung der IIG bezog sich ausschließlich auf die Kostenschätzung des
Generalplaners zu den drei Stationsgebäuden. Weiterführende Kosten zur
Piste, zur Beschneiung, zum Parkplatz, zum Forstweg, zur Entwässerung
und dergleichen lagen der IIG nicht vor und wurden somit von der IIG auch
nicht geprüft. Siehe Bericht an den Gemeinderat vom 14.06.2018. Hier werden unterschiedliche Projektteile miteinander verglichen.

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