Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.27
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mich da immer an die Worte des letzten
Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes,
der bei seiner Pensionierung gesagt hat,
dass wir nicht neue Gesetze brauchen, sondern Leute, die die Gesetze richtig vollziehen. Das zeigt sich in den Bereichen, wo
sich Behörden mit verschiedensten Zuständigkeiten zusammengetan haben.
Es gibt Zuständigkeiten nach dem L-PG für
die Polizei, nach dem Melde-G für die MÜG,
Zuständigkeiten für die Finanzpolizei und
das Bundesamt für Fremdenwesen und
Asyl (BFA).
Wir sind bei der Aktion des Innenministeriums "Gemeinsam Sicher" seit 2017, also
von Anfang an, dabei. Hier wird der Kontakt
zur Bevölkerung mit dem Sicherheitsmobil
gesucht. Das wird einerseits an Hotspots
und andererseits an Stellen eingesetzt, die
relativ stark frequentiert sind. Z. B. in der
Altstadt, in der Maria-Theresien-Straße bei
der Annasäule oder am Vorplatz der DezEinkaufszentren GmbH (Dez). In diesem Sicherheitsmobil wird eine Beratung durchgeführt und die Leute können ihre Probleme
schildern.
Bei der Ausbildung gibt es grundsätzlich einen Auswahltest, in dem auch ein psychologischer Test enthalten ist. Es werden gewisse Grundfertigkeiten in der Rechtschreibung und im Kopfrechen überprüft. Das ist
wichtig, da MitarbeiterInnen bei Kontrollen
feststellen müssen, ob es sich um einen Jugendlichen oder einen Erwachsenen handelt.
Dann folgt ein dreimonatiger Grundausbildungslehrgang, wobei in einer Prüfungsordnung klar festgelegt ist, welche Ausbildungsinhalte unterrichtet werden müssen.
Das fängt bei Grundzügen der Verfassung
an, geht dann insbesondere über das Verwaltungsstrafrecht und verschiedene Materiengesetze bis hin zu psychologischer Ausbildung und einem Einsatztest.
Klarerweise gibt es bei dieser Ausbildung
einen zeitlichen Unterschied zur Ausbildung
an einer Polizeischule. Das Aufgabengebiet
ist aber auch viel kleiner. Bei der StVO, bei
der die Polizei die gleichen Zuständigkeiten
hat wie die MÜG, verwenden wir nicht nur
die gleiche Zeit für die Ausbildung, sondern
sogar das gleiche Skriptum. Das ist z. B.
beim Thema ruhender Verkehr der Fall.
GR-Sitzung 10.10.2019
Es ist aber nicht damit getan, dass einmal
ein Grundlehrgang gemacht wurde, sondern
es gibt jährlich zweimal drei Tage Ausbildung mit Schwerpunkt Einsatztraining.
Dann noch jährlich zweimal einen Tag Fortbildung mit Schwerpunkt rechtliche Schulungen. Das ist das Standardprogramm und
falls es notwendig ist, wird anlassbezogen
noch eine Schulung durchgeführt.
Weiters gibt es ein laufendes Einsatztraining, das in der normalen Dienstzeit absolviert wird. Dazu haben wir beim Innenministerium sechs MitarbeiterInnen zu EinsatztrainerInnen ausbilden können.
Meine Präsentation der MÜG ist hiermit zu
Ende. Ich hoffe, dass ich ein wenig dazu
beigetragen habe, dass Sie ein genaueres
und geschärfteres Bild der Zuständigkeiten
unserer MitarbeiterInnen erhalten. Danke.
(Beifall von allen Seiten)
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich möchte mich bei
AV Rizzoli bedanken und begrüße
Mag.a Schnegg-Seeber, die zuständige Abteilungsleiterin. Da der Beitrag von AV Rizzoli sehr ausführlich war, wurde vereinbart,
keine Fragerunde durchzuführen, sondern
jetzt eine Pause zu machen. Wir stehen für
Fragen zur Verfügung.
Bgm. Willi und ich haben geortet, dass die
GemeinderätInnen, vor allem die neuen KollegInnen, einfach genauer über die MÜG informiert werden wollten. Das haben wir
heute getan.
AV Rizzoli: Einige GemeinderätInnen haben das in der Vergangenheit schon gemacht, ich möchte aber noch einmal sagen:
Meine Tür steht jeder/m offen. Ich bitte Sie,
mich nicht im Rathaus zu suchen, sondern
in der Museumstraße 3. Ich bitte Sie, mit
Fragen jederzeit zu mir zu kommen. (Beifall
von allen Seiten).
Bgm. Willi unterbricht um 16:30 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um
16:50 Uhr wieder fortgesetzt.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.