Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.49
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Zudem war die Regelung für die Nutzung
von 120 m2 Nettonutzfläche durch die Stadt
Innsbruck - wir sprechen vom sogenannten
Kulturraum - eine vertragliche Vereinbarung. Dies insbesondere auch durch die
Weitervergabe dieser Räumlichkeit von der
Stadt Innsbruck an Dritte für kulturelle Zwecke. Es war ein Kulturraum mit 120 m2 auf
dem Niveau des zweiten Obergeschosses
mit einem Zugang zum Kulturplateau vorgesehen. Der Raum sollte 120 Monate oder
10 Jahre der Stadt Innsbruck unentgeltlich
zur Verfügung stehen. Nach zehn Jahren
kann die Stadt Innsbruck den Kulturraum
zum marktüblichen Mietpreis anmieten.
Die Absicht der Stadt Innsbruck weitere
Räumlichkeiten bzw. Flächen zu nutzen, erfolgte laut der Kontrollabteilung im Stadtsenat am 21.07.2015. Damals wurde dieser
Beschluss gefasst. Das Stadtmodell, die
Andechsgalerie sowie temporär ein Gründerzentrum waren geplant. Damals betrug
der vorläufige Kaufpreis € 5.000,-- pro
Quadratmeter. Die Innsbrucker Immobilien
Service GesmbH (IISG) hat damals schon
gesagt, dass der Quadratmeterpreis hoch
eingeschätzt ist. Vorliegende Unterlagen
wurden vom Geschäftsführer der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) dazu gibt es zwei Aktenvermerke - erstellt
und an die Stadt Innsbruck weitergeleitet.
Am 02.11.2015 wurden von der Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) Bauund Ausstattungsbeschreibungen samt Plänen an die AEB übermittelt. Dabei waren
auch bauliche Nutzeranforderungen für die
Stadtbibliothek. Diese baulichen Mehrkosten wurden vom Anbieter mit € 1,6 Mio. geschätzt. Der nächste Aktenvermerk der
Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG) war mit 11.01.2016 datiert. Darin
wurde eine weitere Variante der Vermietung
festgehalten mit € 3.909 m2 Bruttogeschäftsfläche Erdgeschoß und erstes Obergeschoß. Der Kulturraum war hier nicht inkludiert.
Aber, bei der Kaufvariante musste das Erdgeschoß bis einschließlich zweites Obergeschoß mit einer Bruttogeschoßfläche mit
4.900 m2 inklusive Kulturraum erworben
werden. Man verzeihe mir, dass es so kompliziert ist, aber ich war daran nicht beteiligt.
Der Kaufpreis betrug damals € 5.200,-- pro
Quadratmeter Bruttogeschoßfläche. Diesen
GR-Sitzung 10.10.2019
Preis hat die IIG damals schon als sehr
hoch eingeschätzt. Der Kaufpreis lag netto
bei € 25 Mio. Laut dem Aktenvermerk der
IISG vom 19.01.2016 erfolgte am
15.01.2016 ein Abstimmungstermin zwischen Vertretern der Stadt Innsbruck und
der IISG sowie dem Eigentümer.
Die Änderungen bzw. der aktuelle Verhandlungsgegenstand wurden in diesen Aktenvermerk vom 19.01.2016 eingearbeitet. Zudem muss ich darauf hinweisen, dass der
Betrag von € 775.000,-- für die baulichen
Mehrkosten für den Betrieb einer Bibliothek
erwähnt wurden.
Weiters fand am 15.01.2016 ein Gespräch
statt, in dem wieder von großen Änderungen bei der Kaufvariante gesprochen
wurde. Das Angebot umfasste nunmehr das
Erdgeschoß und das erste Obergeschoß
mit einer Bruttogeschoßfläche von 4.035 m2
inklusive 120 m2 Nettonutzfläche für den
Kulturraum. Der Kaufpreis lag bei € 4.200,-pro m2, also € 1.000,-- pro Quadratmeter
günstiger als bei dem Angebot am
11.01.2016. Diese Änderung wurde auch
seitens der Verkäufer bereits am
15.01.2016 schriftlich bestätigt und die
adaptieren Angebote wurden an die seinerzeitige Bürgermeisterin per Mail übermittelt.
Der Grundsatzbeschluss wurde im Gemeinderat am 27.01.2016 gefasst. Es gab damals ein finales Angebot der AEB vom
25.01.2016. Der Kaufpreis war € 4.095,-netto für 4.060 m2. Also nochmals eine Reduktion von € 105,-- pro m2 Bruttogeschoßfläche. Der Gesamtpreis lag bei
€ 16.625.700,-- für Erdgeschoß und Obergeschoß. Der Kulturraum samt Dienstbarkeitsvertrag vom 22.01.2015 bzw.
06.02.2015 war ebenfalls enthalten.
Die Betriebskosten für den Kunstraum hat
die Stadt Innsbruck zu tragen. Mittels Gemeinderatsbeschluss vom 27.01.2016 nahm
die Stadt das finale Angebot zur Kenntnis
genommen.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) als Käuferin führte die Verhandlungen.
Die Stadt Innsbruck mietete das Objekt von
der IIG. Mehrkosten in der Höhe von
€ 770.000,-- wurden bei diesem Beschluss
ebenfalls genehmigt. Dies hat die Stadt
Innsbruck zu tragen.