Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.59

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 804 -

schaffen. Das heißt, ich habe mich dafür
eingesetzt, dass Beschlüsse des Gemeinderates auch umgesetzt und realisiert werden. Es stimmt, dass diese Maßnahme seitens des Investors zu Mehreinnahmen beigetragen hat. Diese sind aber nicht der
Stadt Innsbruck entgangen, denn wir haben
dem Investor kein Geld "nachgeschmissen".
Das ist hanebüchen. Wir haben dem Investor ermöglicht, sein Projekt abzuändern,
weil wesentliche Parameter des Projektsicherungsvertrages erfüllt wurden.
So ein Vertrag wird abgeschlossen, um zu
sichern, dass das Ergebnis eines Wettbewerbs im Wesentlichen auch gebaut und
nicht nur Baumasse geschunden wird, die
hinterher in minderer Qualität errichtet werden soll. Wir haben ermöglicht, dass von
diesem Projektsicherungsvertrag in einem
Ausmaß, das ich noch für vertretbar gehalten habe, abgewichen wird.
Es ist in der Folge der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte befasst
worden. Diesem Gremium wurde nichts verschwiegen, sondern in der Sitzung sind alle
Pro und Kontra dargelegt worden, auch die
kritischen Einwände der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration.
Ich habe immer dafür gesorgt, wenn die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, und ich anderer Meinung sind, dass dieser im Ausschuss nicht
ein Maulkorb umgehängt wird, sondern
dass die Einwände offen vorgebracht werden. Die politische Mehrheit entscheidet
dann, was richtig und falsch ist. Alles wurde
dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte transparent vorgelegt, worauf mit Mehrheit befunden wurde,
dass die Maßnahmen im Wesentlichen dem
Projektsicherungsvertrag entsprechen und
zur Kenntnis genommen wurden. Das habe
ich der Bürgermeisterin daraufhin mitgeteilt.
Ich kann bzw. konnte nicht der Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, eine Anweisung
erteilen. Verträge können nur dort ausgehandelt bzw. auch abgeschlossen werden.
Aus Sicht des Ressortführenden für die
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, sehe ich es im Gegensatz zur zuvor geäußerten Meinung oder
Stellungnahme der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, so,

GR-Sitzung 10.10.2019

dass es keinen Einwand dagegen oder keinen Hinweis gibt, auf Grundlage des Projektsicherungsvertrages jetzt zivilrechtlich
gegen die eingereichte Tektur vorzugehen.
Darüber muss auch noch ein anderes Amt,
die Mag.-Abt. III, Baurecht, Wasser- und
Anlagenrecht, nach der Tiroler Bauordnung
(TBO) entscheiden.
Ich habe ganz sicher nicht der Mag.-Abt. I,
Präsidialangelegenheiten, unzuständigerweise irgendwelche Weisungen erteilt. Aus
meiner Sicht habe ich als Amtsführender
mitgeteilt, dass vom Projektsicherungsvertrag in einem gewissen Ausmaß abgegangen wurde. Das ist meiner Ansicht nach
nicht schwerwiegend genug, um deshalb zivilrechtlich den weiteren Fortgang dieses
Baus zu stoppen. Ich wollte den Mehrheitswillen des Gemeinderates, den Sockel des
Gebäudes, der nach einem vom Gemeinderat beschlossenen nicht abgeänderten Bebauungsplan gebaut wird, für städtische kulturpolitische Zwecke zu einem möglichst für
die Stadt Innsbruck günstigen Preis zu kaufen, nicht verhindern.
Hier kann man jetzt in klassenkämpferische
Empörung über irgendwelche bösen InvestorInnen ausbrechen. Aus meiner Sicht
habe ich vor allem versucht, die Ziele der
Stadt Innsbruck in Bezug auf die kultur- und
auch stadtentwicklungspolitisch gewünschte
Verbindung der Innenstadt über die Bahn,
um das Stadtzentrum besser mit Pradl zu
verbinden, zu fördern.
Es ist vollkommen legitim, wenn jemand
eine andere Meinung hat, dass man dies
nicht machen hätte sollen. Darüber kann
man lang und breit diskutieren. Aber Tatsache ist, dass der von GR Depaoli oder
GR Onay vermutete Anfangsverdacht von
Korruption bzw. Begünstigung für irgendwen oder Untreue von städtischem Vermögen damit gar nichts zu tun hat.
Ich glaube auch nicht, dass das Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) verletzt worden ist. Es ist noch nie ein Projektsicherungsvertrag vom Stadtsenat oder Gemeinderat beschlossen worden, sondern die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelenheiten, hat immer die Verträge abgeschlossen. Der Gemeinderat nimmt diese zur Kenntnis, in dem
er den Bebauungsplan erst dann beschließt,
wenn ein solcher Projektsicherungsvertrag
vorliegt.