Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.78
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Kreuzgasse und nördlich Fuchsrain (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL-B37),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
44.
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Bebauungsplan Nr. HW-B21, Hötting
West, Gp. 2637/7 und angrenzender Bereich, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW-B15), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR Kurz verlässt um 21:20 Uhr wegen Befangenheit den Sitzungssaal.
MagIbk/27693/SP-BB-HW/1
Bebauungsplan Nr. HW-B21, Hötting-West, Gp. 2637/7 und ergänzender Bereich, KG Hötting (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind fünf Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. HW-B21 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Diese richten sich hauptsächlich gegen eine
geplante Straßenverbindung der Hans-Untermüller-Straße mit dem Harterhofweg und
gegen die Sicherung eines Teilstückes einer
Fußwegverbindung Harterhofweg - Klammstraße.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei kann festgestellt
werden, dass die Stellungnahmen keine
neuen Erkenntnisse erbrachten, die zu
Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 10.10.2019
45.
MagIbk/27897/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B25, Pradl,
Bereich "Alt-Pradl" zwischen Sill,
Reichenauer Straße, Schmuckgasse, Egerdachstraße und Furterzaunweg (als Änderung der Bebauungspläne Nr. RE-B1, Nr. REB1/1 und Nr. 338/c), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Ich möchte ergänzen,
dass GR Kurz sich auch bei den Beschlüssen zum Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte seiner Stimme enthalten hat. Es
hat alles seine geschäftsordnungsmäßige
Richtigkeit.
Während der gesetzlichen Frist sind zwei
Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes eingegangen. Sie liegen dem Akt im
Original bei.
Diese richten sich gegen eine Höherzonierung einzelner Gebäude im Planungsbereich sowie gegen die festgelegte Geschoßzahl und Gebäudehöhe für eine Liegenschaft.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte