Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf

- S.9

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2019
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 754 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Niederschriften
über die Sitzungen des Gemeinderates vom 29.05.2019 (5. Sitzung),
19.06.2019 (6. Sitzung), 18.07.2019
(7. {Sonder-} Sitzung) und
18.07.2019 (8. Sitzung)

Bgm. Willi: Die Niederschriften über die
5. Sitzung des Gemeinderates vom
29.05.2019, 6. Sitzung vom 19.06.2019,
7. (Sonder-) Sitzung vom 18.07.2019 und
18.07.2019 (8. Sitzung) wurden allen Mitgliedern des Gemeinderates übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung der Protokolle ein Einwand?
3.

Befangenheit und Abstimmung
bei Sitzungen des Gemeinderates
der Stadt Innsbruck, Forderung
nach strikter Handhabung seitens
GR Kunst

GR Kunst: Nach dem Studium des Protokolls vom 18.07.2019 sind mir mehrere Sachen aufgefallen. Gewisse Gemeinderäte
und auch ein Vizebürgermeister erklärten
sich bei gewissen Tagesordnungspunkten
als befangen und enthielten sich.
Wenn ein Mitglied des Gemeinderates befangen ist, muss es gemäß Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), erstens
dies dem Bürgermeister melden und dann
den Sitzungsraum, also den Plenarsaal,
verlassen. Erst nach der Beschlussfassung
darf das Mitglied wieder den Sitzungssaal
betreten.
In diesem Protokoll sind einige Gemeinderäte vermerkt, die das nicht getan haben.
Das sind GR Kaufmann, Ersatzgemeinderat Dr. Pock sowie Bgm.-Stellv. Gruber.
Weiters betrifft es noch GR Onay.

GR-Sitzung 10.10.2019

Ich bitte hier genauer nachzuschauen, das
steht alles im Protokoll. GR Onay war beim
Punkt 36.2, Jeunesse Musikalische Jugend
Österreichs - Jubiläum 70 Jahre Jeunesse,
befangen. Ich zitiere: "Bei Stimmenthaltung
von GR Onay aufgrund von Befangenheit.".
Es steht alles genau im Protokoll.
Ich möchte bitten, Befangenheit gemäß
IStR durchzuführen, d. h. vor Eingang in die
Tagesordnung dies anzuzeigen und zu melden, dann den Plenarsaal zu verlassen, sich
bereitzuhalten für eventuelle Fragen und
dann nach der Beschlussfassung den Saal
wieder zu betreten. Oder sich, aber das
werden hier heute im Laufe des Abends bei
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer sehen,
vertreten zu lassen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Vielen Dank für diesen Hinweis.
In Wahrheit ist es so: Wer sich für befangen
erklärt, das stimmt, hat den Raum zu verlassen und darf an der Abstimmung nicht teilnehmen. Sie/er kann aber als Auskunftsperson im Raum bleiben. Wir werden das im
Klubobleuterat nachbesprechen, weil diese
Vorgangsweise formal richtig wäre.
Das Problem ergibt sich meistens dann,
wenn viele Abstimmungen aufeinanderfolgen. Da hätten wir dann ein sich wiederholendes Hinausgehen und Wiederhereinkommen. Um das etwas abzukürzen wird die
Anwesenheit geduldet. Ich dulde es auch.
Formal ist es nicht korrekt. Die befangenen
Personen müssten den Raum verlassen.
Hier müssen wir reden, welches Prozedere
wir sinnvollerweise anwenden, um die Sitzung nicht unnötig zu verlängern. Der Hinweis ist aber an sich richtig.
GR Kunst: Hier möchte ich Ihnen widersprechen, Herr Bürgermeister. Dass Sie das
dulden, ist gut und recht. Sie handeln hiermit gegen das IStR. Ich möchte Sie noch
einmal darauf aufmerksam machen.
Bgm. Willi: Ich gelobe Besserung! Dieses
Thema ist vorgemerkt und wir werden es
nachbearbeiten.
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschriften über vorstehend angeführte Sitzungen des Gemeinderates werden genehmigt.