Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.116
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gmbh (ITS) vom 27.11.2014 verwiesen. Seitens des Landes Tirol (Büro LH-Stellv. Geisler) wurde mit E-Mail vom 02.12.2014 dem
Eigentümer der seinerzeitigen Flutlichtanlage Patscherkofel der Beschluss der innsbruck-tirol sports gmbh (ITS) zur Kenntnis
gebracht. Diesem Umlaufbeschluss vom
27.11.2014 ist zu entnehmen, dass die GesellschafterInnen beschlossen, dem damaligen Betreiber der Patscherkofelbahnen
(PKB) einen einmaligen Zuschuss für die
Anschaffung der Flutlichtanlage in Höhe von
€ 130.000,-- zu gewähren, "[…] da die Beleuchtungsanlage vorrangig für Trainingszwecke der Vereine von großem Nutzen ist
und insbesondere den jugendlichen SkirennläuferInnen zu Gute kommt, entspricht
die Förderung dem Unternehmenszweck".
Eine abschließende Einigung zwischen
Stadt Innsbruck und dem damaligen Liftbzw. Flutlichteigentümer kam nicht zustande. So kam es auch nie zum Abschluss dieses Kaufgeschäftes und somit auch zu keinem Geldtransfer. Die einstige und zur Diskussion stehende alte Flutlichtanlage wurde
seinerzeit vom damaligen Eigentümer anderweitig verwertet.
Frage 3.: Wenn ja, wer von Seiten der Stadt
Innsbruck hat dies mit wem von Seiten des
Landes Tirol abgestimmt bzw. verhandelt?
(Bitte um konkrete Beantwortung.)
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.;Stadt
Innsbruck und Land Tirol sowie Österreichisches Olympisches Comité (ÖOC) als GesellschafterInnen der innsbruck-tirol sports
gmbh (ITS) haben sich ursprünglich darauf
verständigt und geeinigt, den geplanten Zuschuss - bei Abschluss einer Ankaufsituation - über gegenständliche Gesellschaft zu
tätigen.
Frage 4.: Wenn ja, wann werden die entsprechenden Gelder fließen?
Antwort: Entfällt.
Frage 5.: Wenn nein, warum wurde dies bis
dato nicht mit dem Land Tirol verhandelt,
obwohl dies bereits Gegenstand des "ursprünglichen Projektbeschlusses" war?
Antwort: Nach dem "Nichtzustandekommen" der Ankaufsituation der alten Flutlichtanlage waren die städtischen Dienststellen
nicht mehr in die weitere Projektabwicklung
der neuen Patscherkofelbahnen (PKB) involviert. Die gesamte weitere Abwicklung
GR-Sitzung 11.10.2018
des Projektes lag im Zuständigkeitsbereich
der Patscherkofelbahn (PKB); das Thema
einer möglichen Mitfinanzierung der Flutlichtanlage durch das Land Tirol wurde seitens der Patscherkofelbahn (PKB) offensichtlich nicht weiterverfolgt.
Nunmehr haben die städtischen Dienststellen mit Beschluss des Gemeinderates vom
14.06.2018 den Auftrag erhalten, über eine
Mitfinanzierung der Flutlichtanlage neuerlich
in Verhandlungen zu treten, deren Ergebnis
noch ausständig ist.
Frage 6.: Ist es sinnvoll, in diesem Bereich
bis dato keine Gespräche geführt zu haben?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 7.: Wenn ja, warum?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 8.: Wie werden Sie vorgehen, um
diese Kostenbeteiligung des Landes Tirol
für die Stadt Innsbruck zu lukrieren?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 9.: Welche konkrete Begründung gibt
es, dass die angesprochene Beleuchtung
der Heiligwasserwiese inzwischen mit Kosten von € 257.217,-- prognostiziert ist? (Im
Februar 2017 waren noch € 147.506,-- geplant.)
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 10.: Soll das Land Tirol nun in diesem Bereich € 128.608,50 fördern?
(€ 257.217,-- geteilt durch 2)
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 11.: Wann werden Sie die Gespräche mit dem Land Tirol aufnehmen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 12.: Wann sollen die entsprechenden
Gespräche mit dem Land Tirol abgeschlossen sein?
Antwort: Kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Frage 13.: Wie werden Sie weiter vorgehen, sollte sich das Land Tirol an diesem
Projekt nicht beteiligen?
Antwort: Ergebnisse nach Gesprächen/Verhandlungen mit dem Land Tirol
sind abzuwarten.