Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.142

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- 669 -

im Zusammenhang mit der neuen Stadtbibliothek im PEMA-2-Gebäude zu prüfen und
dem Gemeinderat zu berichten. Insbesondere gilt das für die diesbezügliche Vereinbarung zwischen der Stadt Innsbruck und
der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG).
Buchacher, Bielowski, Heisz, Mag.a Mayr
und Plach, alle eigenhändig
Angesichts der vollendeten Tatsachen steht
der SP-Gemeinderatsklub zur neuen Stadtbibliothek und den Räumlichkeiten, die zu
einem niederschwelligen, offenen Kulturund Begegnungszentrum für InnsbruckerInnen jeden Alters ausgebaut werden. Kritisch
sehen wir die Höhe der Rückzahlungen an
die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) von monatlich € 90.000,--, die das
städtische Budget auf viele Jahre massiv
belasten werden.
Eine umfangreiche Prüfung der Verträge
und aller getroffenen Vereinbarungen sowie
der laufend anfallenden zusätzlichen Kosten
ist unumgänglich. Wir erachten es als unsere Aufgabe, das Vertrauen der Innsbrucker
Bevölkerung in den Gemeinderat und in die
Stadtregierung zu erneuern und zu stärken.
Transparente und klare Zahlen sind die
Grundlage dafür.
57.6

GfGR/126/2018
Fuhrparkkonzept, Vorrang für
E-Fahrzeuge (GR Plach)

GR Plach: Ich stelle gemeinsam mit meinen
Mitunterzeichnerinnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
In das im Abschluss befindliche zentrale
Fuhrparkkonzept soll integriert werden,
dass vor jeder Neuanschaffung von Fahrzeugen, um den Bestand auf bestem und
funktionsfähigem Niveau wie vorgesehen
erhalten zu können, überprüft werden soll,
ob ein Fahrzeug auch als E-Fahrzeug angeschafft werden kann, um Neuanschaffungen, von mit Diesel oder Benzin betriebenen Fahrzeugen, zu vermeiden.
Plach, Bielowski, Heisz und Mag.a Mayr,
alle eigenhändig
Innsbruck hat sich verpflichtet, nachhaltig
und ökologisch den Fuhrpark weiterzuentwickeln. Elektromobilität ist dabei ein wichtiGR-Sitzung 11.10.2018

ger Faktor, um diese Zielvorgabe zu erfüllen.
Weiters gilt es zu überprüfen, ob ein Betrieb
diverser Fahrzeuge mit Strom statt mit Benzin oder Diesel nicht auch aus ökonomischer bzw. wirtschaftlicher Perspektive auf
lange Sicht Einsparungen ermöglicht.
Eine genaue Überprüfung dieser beiden
wichtigen Fragestellungen - ökologische
und ökonomische Aspekte zu beleuchten ist für eine Stadt wie Innsbruck und in Zeiten, der vom Herrn Bürgermeister betonten
Notwendigkeit des Sparens, durchaus sinnvoll und nötig.
57.7

GfGR/127/2018
Novellierungsentwurf zur geltenden Nebengebührenverordnung
(GR Lassenberger)

GR Lassenberger: Ich stelle gemeinsam
mit meinen Mitunterzeichnerinnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats
mit der Evaluierung der am 01 05.2017 eingeführten Nebengebührenverordnung für
den handwerklichen Dienst zu betrauen und
die Erstellung eines Novellierungsentwurfs
zur geltenden Nebengebührenverordnung
zu veranlassen, welcher anstatt der derzeit
geltenden Regelung die Einführung einer
pauschalierten Nebengebühr in der Höhe
von monatlich € 350,-- brutto für die Sommermonate (Mai bis Oktober) und einer extra zu verrechnenden Schmutz-Gefahrenzulage im Winter (November bis April) zusätzlich zu den geleisteten Überstunden
vorsieht.
Lassenberger, Dengg, Denz, Federspiel,
Gregoire, Kunst, Kurz und Schmidt, alle eigenhändig
Die derzeitige Regelung führt laut Aussagen
von Bediensteten teilweise zu Gehaltseinbußen bzw. Reallohnverlusten gegenüber
den Jahren vor der Einführung der neuen
Regelung. Sie ist überdies stark davon abhängig, welche Aufzeichnungen des Tätigkeitsverlaufs durch die Vorgesetzten erfolgen. Es dürfen pro Woche höchstens
31 Stunden Zulagen geschrieben werden.