Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.144
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Diese Aussage trifft nicht nur die Tiroler
Wirtschaftslandesrätin und Obfrau des
ÖVP-Wirtschaftsbundes Innsbruck-Stadt,
LRin Zoller-Frischauf, sondern auch unzählige Innsbrucker BürgerInnen, BesucherInnen und Wirtschaftstätige.
Die aktuellen Kurzparkzeiten bis 21.00 Uhr
unter der Woche in der Innsbrucker Innenstadt entsprechen in keiner Weise den Bedürfnissen der Menschen. Abends können
weder private, gesellschaftliche noch berufliche Termine wahrgenommen bzw. durchgeführt werden, ohne durch das momentan
leider notwendige "Verlängern" des Parktickets unterbrochen zu werden (Stichwort
"Nachwerfen"). Ansonsten riskiert man eine
rigorose Verwaltungsstrafe.
Innsbruck ist auch abends eine sehr attraktive Stadt und die dadurch entstehenden
Vorteile sollten nicht unter den momentan
vorherrschenden Formalitäten leiden. Jede/jeder sollte gerade abends ohne unnötige Stressquellen seiner Wege gehen können. Was angenehm für jede/n Private/n ist,
ist oftmals auch zielführend und umsatzbringend für die Lokalbetreiber und sonstigen Unternehmen der Stadt mit Abendgeschäft, wie zum Beispiel für Kinos oder
Theater. Dies sind auch Betriebe, die entsprechende Kommunalabgaben zahlen und
Arbeitsplätze sichern.
Aus diesem Grunde ist die Rückkehr auf
das bereits früher sehr bewährte System
der Kurzparkzeiten bis 19.00 Uhr in allen
folgenden betroffenen Bereichen der Stadt
Innsbruck umzusetzen:
Bereich östlich des Inn:
Karl-Kapferer-Straße, Siebererstraße,
Gleiskörper der ÖBB zwischen Siebererstraße und Olympiabrücke, Olympiastraße,
Anton-Melzer-Straße, Egger-Lienz-Straße
zwischen Anton-Melzer-Straße und FritzPregl-Straße, Fritz-Pregl-Straße, Schöpfstraße zwischen Fritz-Pregl-Straße und Peter-Mayr-Straße, Peter-Mayr-Straße zwischen Schöpfstraße und Maximilianstraße,
Maximilianstraße zwischen Peter-MayrStraße und Kaiser-Josef-Straße, KaiserJosef-Straße, Anichstraße zwischen KaiserJosef-Straße und Innrain, Blasius-HueberStraße zwischen Innrain und orografisch
rechtem Innufer, orografisch rechtes Innufer
zwischen Universitätsbrücke und EmileBethouart-Steg.
GR-Sitzung 11.10.2018
Ausgenommen hiervon sind die KarlKapferer-Straße und die Siebererstraße.
Siehe Verordnung der Stadt Innsbruck betreffend
"Kurzparkzonen" vom 27.07.2015.
Bereich westlich des Inn:
Orografisch linkes Innufer zwischen Steinbruchbach und Blasius-Hueber-Straße,
Blasius-Hueber-Straße zwischen Innufer
und Höttinger Au, Rösslsteig. Sonnenstraße
zwischen Rösslsteig und Oppolzerstraße,
Oppolzerstraße, Botanikerstraße zwischen
Oppolzerstraße und Brandjochstraße,
Brandjochstraße, Schneeburggasse zwischen Brandjochstraße und Höttinger
Kirchplatz, Höttinger Kirchplatz, Riedgasse
zwischen Höttinger Kirchplatz und Fallbachgasse, Weiherburggasse von der Fallbachgasse bis zum Franz-Kotter-Weg,
Steinbruchbach von der Weiherburggasse
bis zum Innufer.
Ausgenommen hiervon sind die Oppolzerstraße, die Botanikerstraße zwischen Oppolzerstraße und Brandjochstraße, die
Brandjochstraße, die Schneeburggasse
zwischen Brandjochstraße und dem Höttinger Kirchplatz, der Höttinger Kirchplatz sowie die Kirschentalgasse zwischen Schneeburggasse und der Nordgrenze des Hauses
Kirschentalgasse 34.
Zusätzlich werden folgende Verkehrsflächen diesem Bereich zugeordnet·
Nageletal, Löfflerweg und der gesamte,
nördlich der Fallbachgasse gelegene Abschnitt der Riedgasse
Siehe Verordnung der Stadt Innsbruck betreffend " Kurzparkzonen" vom 27.07.2015.
Antragsgemäß sollen die Kurzparkzeiten für
die Kurzparkzonen "Bereich 1: Stadtzentrum östlich des Inn" und "Bereich 2: Stadtzentrum westlich des Inn" auf werktags,
Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis
19.00 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis
13.00 Uhr festgelegt werden.