Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.170
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1.
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtbibliothek Innsbruck (in der Folge kurz „AGB“)
treten mit Ablauf des Tages der Beschlussfassung im Gemeinderat in Kraft. Ergänzend gelten
zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck 2017 („AGB
2017“), sofern diese nicht im Widerspruch zu den AGB der Stadtbibliothek Innsbruck stehen und
diese keine entsprechenden Regelungen enthalten. Die AGB gelten für die Benützung sämtlicher
Serviceangebote und Räumlichkeiten der Stadtbibliothek einschließlich jener der Galerie
Plattform 6020.
Die jeweils aktuelle Version der AGB wird unter http://www.innsbruck.gv.at/stadtbibliothek
veröffentlicht und in den Bibliotheksräumlichkeiten ausgehängt.
2.
3.
4.
Anmeldung
2.1.
Die Anmeldung erfolgt persönlich unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises
und unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Adresse.
2.2.
Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Mit der
Unterschrift akzeptiert der gesetzliche Vertreter die AGB und die aktuelle
Gebührenordnung der Stadtbibliothek und verpflichtet sich im Schadensfall zur
Begleichung allfälliger Forderungen.
2.3.
Änderungen der persönlichen Daten sowie sonstiger Umstände, auf denen die
Entlehnungsberechtigung beruht, sind der Stadtbibliothek umgehend bekannt zu
geben.
2.4.
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Stadtbibliothek anerkennen
BenutzerInnen vollinhaltlich die Hausordnung der Stadtbibliothek Innsbruck.
die
Bibliothekskarte
3.1.
Die Bibliothekskarte ist nicht übertragbar und bei jeder Entlehnung oder Nutzung
sonstiger Angebote und auf Aufforderung von MitarbeiterInnen der Stadtbibliothek
vorzuweisen.
3.2.
Mit der Unterfertigung des Anmeldeformulars akzeptiert die Benutzerin bzw. der
Benutzer die AGB und die aktuelle Gebührenordnung der Stadtbibliothek.
3.3.
Der Verlust der Bibliothekskarte ist der Stadtbibliothek umgehend zu melden. Bei
Verlust oder Beschädigung erhält der/die BenutzerIn gegen Gebühr eine Ersatzkarte.
3.4.
Missbräuchliche Verwendung führt zum Entzug der Bibliothekskarte. Der/die
BenutzerIn bzw. der/die gesetzliche VertreterIn haften für sämtliche Schäden, die
durch den Missbrauch der Karte entstehen.
Datenschutz
4.1.
Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten (Vor- und
Nachname, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer und EMailadresse) sind für die Bearbeitung notwendig und werden nur für diesen Zweck
und für statistische Auswertungen gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegen. Die Stadtbibliothek behält sich das Recht vor, die Richtigkeit der
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