Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.189

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Abrechnung
zugewiesene städtische
Bedienstete durch Stadt
Innsbruck

Die Bezüge der zugewiesenen städtischen Bediensteten werden von
der MA I – Amt für Personalwesen – Referat Besoldung abgerechnet.
Für das Wirtschaftsjahr 2016 hatte die IIG KG für die Personalverrechnung der zugewiesenen städtischen Bediensteten einen Gesamtbetrag
von € 3.890,88 (€ 7,72 pro Abrechnungsfall) zu entrichten. Im Detail
war die Zusammensetzung dieses Gesamtbetrages für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.

Abrechnung
IIG KG-eigenes
Personal
durch IKB AG

Die Bezüge der IIG KG-eigenen Dienstnehmer und des Geschäftsführers der Komplementär GmbH werden auf der Grundlage einer am
18.10.2004 getroffenen schriftlichen Vereinbarung von der IKB AG abgerechnet.
Für das Geschäftsjahr 2016 hatte die IIG KG an die IKB AG für das in
der Vereinbarung definierte Leistungspaket einen Gesamtbetrag von
netto € 20.356,56 (netto € 12,86 pro Mitarbeiterstammsatz, separate
Pauschalsätze für Sonderaufträge bzw. die Bearbeitung von Ein- und
Austritten) zu entrichten. Insgesamt waren die Vorschreibungen der
IKB AG in Verbindung mit den vorliegenden vertraglichen Grundlagen
für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
3.6 Prüfung einzelner Aspekte betreffend Dienstverhältnisse
von Mitarbeitern der IIG KG
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Letzte Prüfung GPLA
und Kommunalsteuer

Bei der IIG KG ist zuletzt im März 2017 vom Finanzamt Innsbruck eine
GPLA-Prüfung für den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2015 durchgeführt worden. In der Sitzung des Aufsichtsrates der IIG vom 12.04.2017
wurde über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Insgesamt ergab sich
eine Nachzahlung, welche sich aufgrund der Nichtanerkennung der
bislang zur Gänze abgabenfrei behandelten Abrechnung der Schmutz-,
Erschwernis- und Gefahrenzulagen hinsichtlich der (kollektivvertraglichen) Handwerker der IIG KG ergab. In Summe wurde das Prüfungsergebnis von der IIG KG trotz der Nachzahlungen im Bereich der SEGZulagen als positiv bewertet, zumal sich abseits dieser Thematik keine
Beanstandungen ergeben haben.
Von der Stadtgemeinde Innsbruck wurde zuletzt im Jahr 2013 eine
Nachschau betreffend die Kommunalsteuer von 01.01.2007 bis
31.12.2011 vorgenommen, welche zu keinen Beanstandungen geführt
hat.

Ist-Aufzahlungen

Bei der stichprobenhaften Sichtung einzelner neu abgeschlossener
Dienstverträge zeigte sich, dass die IIG KG bei Neueinstellungen immer wieder Ist-Aufzahlungen gewährte bzw. gewähren musste. Dies
nicht zuletzt auch deshalb, um die von den Bewerbern ins Treffen geführten Gehaltsvorstellungen erfüllen zu können.

All-in-Verträge

Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung waren vier Dienstnehmer
der IIG KG (die drei Geschäftsbereichsleiter und der stellvertretende
Geschäftsbereichsleiter Technik) mit All-in-Verträgen ausgestattet.

Mehrarbeits- und
Mit einigen Dienstnehmern wurden Mehrarbeits- und ÜberstundenpauÜberstundenpauschalen schalen vereinbart.

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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