Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.201
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Im Detail entfällt mit einem Betrag von € 107.779.402,38 der größte
Anteil vom Gesamtbetrag auf Errichtungsdarlehen, wovon wiederum
€ 63.609.336,51 aus Wohnbauförderungsdarlehen des Landes Tirol
und € 44.170.065,87 aus Darlehen bei verschiedenen Kreditinstituten
stammen.
Darlehen, die zur (teilweisen) Finanzierung von Sanierungsaufwendungen beansprucht worden sind, stehen per 31.12.2016 mit einem
Betrag von insgesamt € 16.979.417,44 zu Buche. In dieser Summe
enthalten ist ein Betrag von € 4.480.922,49, welcher Sanierungsdarlehen von Wohnungseigentumsgemeinschaften (unter Beteiligung der
IIG KG) zuzuordnen ist. Die von der IIG KG selbst beanspruchten Sanierungsdarlehen beliefen sich zum Jahresende 2016 auf einen Gesamtbetrag von € 12.498.494,95.
Zur Finanzierung diverser (Grundstücks-)Ankäufe wurden Bankdarlehen beansprucht, welche per Jahresende mit einem Gesamtbetrag von
€ 18.841.035,94 aushafteten.
Sanierungsdarlehen
mit Zinscaps
Im Lagebericht der IIG KG per 31.12.2016 wurde von der Geschäftsführung im Rahmen der Risikoanalyse unter anderem ausgeführt, dass
im Wirtschaftsjahr 2015 ergänzend zu den neu aufgenommenen Sanierungsdarlehen mit gleicher Laufzeit Zinscaps abgeschlossen worden
sind. Für diese ist von der IIG KG eine laufende Prämie einzuzahlen
und treten Auszahlungen für den Fall ein, dass der 3-Monats-Euribor
über 4,000 % p.a. steigt.
Wie die dahingehende Prüfung der Kontrollabteilung bestätigte, betreffen diese Zinsabsicherungsgeschäfte die im Jahr 2015 von der IIG KG
aufgenommenen 4 Sanierungsdarlehen mit einem gesamten Darlehensnominale von € 5.600.000,00. Zwei Sanierungsdarlehen stehen in
Zusammenhang mit Liftzubauten; diese Darlehen wurden mit einer
Darlehenslaufzeit von 12 Jahren beansprucht. Die weiteren beiden
Darlehen zur Finanzierung von allgemeinen Sanierungen in zwei Objekten wurden mit einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren versehen.
Vertragspartner
Die den angeführten Sanierungsdarlehen zugrunde liegenden vier Darlehensverträge sind von der IIG KG alle mit derselben Bank abgeschlossen worden. Die in Verbindung damit stehenden vier Zinsabsicherungsgeschäfte wurden aus konditionellen Gründen über ein anderes Kreditinstitut abgewickelt.
Funktionsweise
der Zinsabsicherung
Die vereinbarten Zinsabsicherungsgeschäfte funktionieren in der Weise, als für den Fall, dass zum vierteljährlichen Feststellungstermin (Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember eines jeden
Jahres) der 3-Monats-Euribor (Basis-Satz) über der vertraglich fixierten
Grenze von 4,000 % p.a. (Capzinssatz) liegt, die Bank an die IIG KG
eine Ausgleichszahlung in Höhe der Differenz zwischen dem Capzinssatz und dem 3-Monats-Euribor bezogen auf das jeweils geltende (Vertrags-)Nominale zu leisten hat. Im umgekehrten Fall muss die IIG KG
an die Bank dann eine Prämie im Ausmaß von 0,225 % (bei den
beiden 10-Jahres-Vereinbarungen) bzw. 0,255 % (bei den beiden
12-Jahres-Vereinbarungen) des jeweils geltenden (Vertrags-)Nominales bezahlen, wenn der 3-Monats-Euribor zum jeweiligen Feststellungstermin unterhalb der festgeschriebenen Grenze von 4,000 % p.a.
liegt.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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