Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.206

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Tsd. ergeben. Die Anpassung der AfA-Miete war nachvollziehbar, jedoch erschien der Kontrollabteilung nicht schlüssig, warum dies nicht
bereits anlässlich der Einbringung erfolgt ist. Für die Stadt Innsbruck
hätte die Berichtigung einzelner Verkehrswerte wesentlich geringere
Mietzinszahlungen bedeutet.
„Abrechnungskreis
AfA-Mietobjekte“ –
Empfehlung

Im Hinblick auf die Prüfung der AfA-Mietobjekte hat die IIG KG der
Kontrollabteilung zu Beginn ihrer Einschau eine Auswertung, den so
genannten „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“, ausgehändigt. In diesem Jahresbericht wurden die Einnahmen (Hauptmietzinse, Sonstige
Einnahmen, Versicherungserlöse und Transferzahlungen) den Ausgaben (lfd. Instandhaltung, Großinstandsetzungen, aktivierte Großinstandsetzungen, Tilgungen, Zinsen etc.) gegenübergestellt und infolgedessen die Mittelverwendung dargestellt. Ergab sich durch den Abzug der Einnahmen von den Ausgaben ein Guthaben für die Stadt
Innsbruck, so sind die Mehreinnahmen für die Finanzierung der Instandhaltung und Großinstandsetzung von Gebäuden des öffentlichen
Bereiches sowie von Gebäuden mit wirtschaftlichem Abgang verwendet worden. Ein sich allfällig ergebender Fehlbetrag wurde mit Überschüssen aus den Folgejahren ausgeglichen. Das durch das angesprochene Rechenverfahren ermittelte Ergebnis wird seit dem Jahr
2012 fortgeschrieben und hat sich dieses zum 31.12.2016 auf (kumuliert) rd. € 203,7 Tsd. belaufen.
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt Innsbruck und der IIG KG bezüglich der zum Prüfungszeitpunkt gehandhabten Vorgehensweise
konnte der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden. Es wurde daher
die Empfehlung ausgesprochen, die derzeit gelebte Praktik einer Abstimmung mit der Stadt Innsbruck zuzuführen und das Ergebnis zu
verschriftlichen. Darauf Bezug nehmend hat die IIG KG in ihrer Stellungnahme auf den „Gemeinderatsbeschluss vom 18.07.2002 zur
Gründung der IIG“ verwiesen. Nach Ansicht der Gesellschaft werde
mit dieser Willenserklärung dokumentiert, dass Entgelte für die Substanzerhaltung und für einen zeitgemäßen Standard der Gebäude verrechnet werden. Das in der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung angesiedelte Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft hat hingegen in seiner Stellungnahme mitgeteilt, die Anregung
aufzunehmen und mit der IIG KG inhaltlich abzustimmen.
Die im „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ ausgewiesenen und in die
Einnahmen-Ausgaben Rechnung einbezogenen Bestandobjekte waren
in die Kategorien „Ausschließliche AfA-Mietobjekte“, „AfA-Mischmietobjekte“ und „Diverse Abgangsobjekte (Widume uä)“ eingeteilt.

„Ausschließliche
AfA-Mietobjekte“ –
Empfehlungen

Unter der Kategorie „Ausschließliche AfA-Mietobjekte“ waren jene Immobilien ausgewiesen, deren Bestandflächen zur Gänze an die Stadt
Innsbruck überlassen worden sind.
Die stichprobenartige Durchsicht der „Ausschließlichen AfA-Mietobjekte“ hat ergeben, dass die Stadt Innsbruck für einzelne Bestandobjekte im Jahr 2017 weder monatliche AfA-Mietzinse noch Betriebs- und
Heizkostenakontozahlungen geleistet hat. Die betreffenden Mietzinse
sowie die Nachzahlungsverpflichtungen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2016 sind noch während der Prüfung über das Verrechnungskonto 2017 einer Abrechnung zugeführt worden Zum Prüfungszeitpunkt Anfang März 2018 wiesen einige dieser Bestandneh-

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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